Die Definition des Begriffs Versicherungsrisiko findet sich in § 2 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Dort wird das Versicherungsrisiko als die Gefahr bezeichnet, dass der versicherte Schadenfall eintritt und somit der Versicherer zur Leistung verpflichtet wird. Es handelt sich dabei um ein ungewisses Ereignis, dessen Eintritt nicht sicher vorhergesagt werden kann.
Welche Arten von Versicherungsrisiken gibt es?
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Versicherungsrisiken unterscheiden:
- Objektives Versicherungsrisiko
Das objektive Versicherungsrisiko bezieht sich auf die tatsächliche Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls. Es ist abhängig von äußeren Faktoren wie Naturkatastrophen, Diebstahl oder Unfällen. - Subjektives Versicherungsrisiko
Das subjektive Versicherungsrisiko hingegen bezieht sich auf das Verhalten des Versicherungsnehmers. Es umfasst beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden herbeiführt oder grob fahrlässig handelt.
Welche Klauseln regeln das Versicherungsrisiko?
Das Versicherungsrisiko wird in verschiedenen Klauseln des Versicherungsvertrags geregelt. Dazu gehören insbesondere die Gefahrtragungsklausel und die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
- Gefahrtragungsklausel
In der Gefahrtragungsklausel wird festgelegt, welche Risiken vom Versicherer übernommen werden. Sie kann je nach Versicherungsart unterschiedlich ausgestaltet sein. In der Regel werden jedoch nur solche Schäden versichert, die unvorhersehbar und ungewöhnlich sind. - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertrag festgelegte Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen oder Schadenfällen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, kann dies zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Versicherungsrisiko?
Das Versicherungsrisiko wird in verschiedenen Gesetzen geregelt:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das VVG regelt in § 2 Abs. 1 die Definition des Versicherungsrisikos sowie in den §§ 23-28 die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Auch die Gefahrtragungsklausel findet sich in § 11 VVG. - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich ebenfalls Regelungen zum Versicherungsrisiko, insbesondere in den §§ 616 und 628. Diese regeln die Folgen von Verzögerungen bei der Schadenmeldung oder der Schadensregulierung durch den Versicherungsnehmer.
Wie wird das Versicherungsrisiko bewertet?
Die Bewertung des Versicherungsrisikos erfolgt durch den Versicherer anhand von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören unter anderem die Art des Risikos, die Schadenshöhe, die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Erfahrungswerte des Versicherers.
Welche Bedeutung hat das Versicherungsrisiko für den Versicherungsvertrag?
Das Versicherungsrisiko ist ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungsvertrags. Es bildet die Grundlage für die Prämienberechnung und die Leistungspflicht des Versicherers. Ohne das Versicherungsrisiko würde der Versicherungsvertrag seine Funktion als Absicherung gegen unvorhersehbare Schäden verlieren.
Zusammenfassung
Das Versicherungsrisiko, definiert in § 2 Abs. 1 VVG, bezieht sich auf die Gefahr des Eintritts eines versicherten Schadens. Es gibt objektive Risiken, die von externen Faktoren abhängen, und subjektive Risiken, die mit dem Verhalten des Versicherungsnehmers zusammenhängen. Versicherungsrisiken werden durch Vertragsklauseln wie Gefahrtragung und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers reguliert. Gesetzliche Bestimmungen hierzu finden sich im VVG und BGB. Die Bewertung des Risikos beeinflusst die Prämienberechnung und ist zentral für die Funktion des Versicherungsvertrags.