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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
3 Minuten Lesezeit (582 Worte)

Ab dem Jahr 2024 treten aktualisierte Richtlinien in Kraft.

Zu Beginn des Jahres 2024 stehen für die Einwohner Deutschlands vielfältige finanzpolitische Änderungen an. Vor allem betrifft dies die regelmäßige Überarbeitung von steuerlichen Freigrenzen, Höchstbeträgen und Fördergeldern. Auch gesetzliche Überarbeitungen werden wirksam, wie die Neufassung des Gesetzes für die Energieeffizienz von Immobilien. Im Bereich der Sozialversicherungen gilt es, vor allem die Neuregelungen der Beiträge der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu beachten.


Kfz-Versicherung
Für rund 54 Millionen Kraftfahrer ergeben sich 2024 bei der Haftpflichtversicherung vorteilhafte Einstufungen in preiswertere Fahrzeugkategorien, während etwa sieben Millionen Fahrer mit höheren Kosten rechnen müssen. Bedeutende Umstufungen sind allerdings selten; nur wenige Fahrzeugmodelle erleben eine Änderung um mehr als eine Tarifklasse nach oben oder unten.

Rentenversicherung
Bezüglich der Altersvorsorge ist hervorzuheben, dass die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2024 angehoben wird, wodurch sich das maximale Bruttoeinkommen, auf das Beiträge erhoben werden, verändert. In den westlichen Bundesländern steigt diese Grenze auf monatlich 7.550 Euro (jährlich 90.600 Euro), im Osten auf 7.450 Euro (jährlich 89.400 Euro). Die Obergrenzen für die betriebliche Altersvorsorge und die damit verbundene maximale Förderung nehmen ebenfalls zu, mit einem monatlichen Höchstbeitrag von 604 Euro, von dem die Hälfte, also 302 Euro, sozialabgabenfrei ist. Darüber hinaus wächst der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge aus einer betrieblichen Altersvorsorge auf bis zu 17.675 Euro im Westen und 17.325 Euro im Osten.

Basisrente
Die Konditionen der Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, unterliegen ab dem neuen Jahr Änderungen. Schon seit 2023 können Beitragszahler sämtliche Einzahlungen innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich geltend machen. Ab dem 1. Januar 2024 steigt diese Grenze auf 27.566 Euro, was sich für Verheiratete verdoppelt. Auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke zählen zu diesen Sonderausgaben. Weiterhin steht eine Anpassung der nachgelagerten Besteuerung im Kontext der Rürup-Rente zur Debatte, die nach einer Gesetzesinitiative zur Wachstumsförderung wahrscheinlich ab 2024 gelten wird. Geplant war ursprünglich, dass die volle steuerliche Erfassung ab 2040 beginnt, nun soll sich dieser Zeitrahmen bis 2058 erstrecken. Das ermöglicht künftigen Rentnern bis zu diesem Zeitpunkt höhere Freibeträge und macht die Grundrente steuerlich attraktiver.

Riester-Rente
Insbesondere ergeben sich bei der Riester-Rente, speziell bei der Wohn-Riester, erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der Zulagen für energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Krankenversicherung
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der jährliche Bemessungsgrenzbetrag ab 2024 auf 62.100 Euro. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, benötigt ein Mindesteinkommen von 69.300 Euro. Zahlreiche Krankenkassen kündigen zudem an, den Zusatzbeitrag ab 2024 um durchschnittlich 0,1 Prozentpunkte anzuheben.

Pflegeversicherung
Ab 2024 können Empfänger von Pflegegeld mit erhöhten Leistungen rechnen. Im Bereich der häuslichen Pflege steigen die Zahlungen zum 1. Januar um 5 Prozent, was auch für Sachleistungen zutrifft. In der stationären Pflege werden abhängig von der Pflegedauer bis zu 75 Prozent zusätzlichen Leistungen gewährt.
Siehe auch: Das Pflegeunterstützungsgesetz (Pflegreform 2024).

Energieeffizienz
Immobilieneigentümer profitieren von der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, da der Staat ab 2024 bis zu 30 Prozent der Kosten für Heizungsanlagen übernimmt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen. Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro, die ihre Heizung bis 2028 erneuern, erhalten zusätzliche Fördermittel.

Neubauten
Für Neubauten in Neubaugebieten ist es ab 2024 verpflichtend, Heizsysteme zu installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Diese Vorgabe gilt nicht für Bestandsgebiete und Renovierungen bis 2026. Nutzer der Eigenheimrente dürfen ab 2024 die angesparten Beträge ebenfalls für energetische Sanierungen oder den Einbau einer neuen Heizanlage verwenden.

Steuerfreibeträge
Für Steuerzahler ist entscheidend, dass ab dem 1. Januar neue Grund- und Kinderfreibeträge gelten. Ab 2024 sind 11.604 Euro des Jahreseinkommens steuerfrei, während der Kinderfreibetrag auf 6.384 Euro ansteigt.

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