Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Altersrente für Hinterbliebene

Eine Altersrente für Hinterbliebene ist eine Form der Rente, die an Witwen, Witwer oder hinterbliebene Lebenspartner eines verstorbenen Rentenversicherten gezahlt wird. Sie dient als finanzielle Absicherung für den Fall des Todes des Hauptverdieners und soll die Versorgungslücke, die durch den Verlust des Einkommens entsteht, ausgleichen.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung
Um die Altersrente für Hinterbliebene zu erhalten, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die gesetzliche Rentenversicherung und die private Rentenversicherung. Beide Formen haben jeweils ihre eigenen Regelungen und Voraussetzungen.

Gesetzliche Rentenversicherung
Grundsätzlich haben der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und andere Hinterbliebene Anspruch auf eine Altersrente für Hinterbliebene, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Auch wenn der Versicherte bereits eine Altersrente bezogen hat, können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente erhalten.

  1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    Um eine Altersrente für Hinterbliebene zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Zum anderen müssen die Hinterbliebenen entweder verheiratet oder eingetragene Lebenspartner des Versicherten gewesen sein oder ein gemeinsames Kind mit ihm haben. Auch ein Anspruch auf eine Waisenrente besteht, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten unter 18 Jahren war oder eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert hat.

  2. Wie hoch ist die Altersrente für Hinterbliebene?
    Die Höhe der Altersrente für Hinterbliebene richtet sich nach den individuellen Beitragszeiten des verstorbenen Versicherten. Sie beträgt in der Regel 60 Prozent der Rente, die der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hätte. Bei einer Erwerbsminderungsrente des Versicherten wird die Rente auf 25 Prozent der Erwerbsminderungsrente begrenzt. Zudem kann die Rente durch andere Einkünfte, wie zum Beispiel eine eigene Rente oder Einkommen aus einer Beschäftigung, gekürzt werden.

  3. Wie lange wird die Altersrente für Hinterbliebene gezahlt?
    Die Altersrente für Hinterbliebene wird in der Regel bis zum Lebensende der Hinterbliebenen gezahlt. Bei Ehepartnern endet die Rente jedoch spätestens mit dem Ablauf des dritten Kalendermonats nach der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
    Auch bei Waisenrenten gibt es Altersgrenzen, bis zu denen die Rente gezahlt wird. So endet die Waisenrente in der Regel mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Eine Verlängerung ist jedoch möglich, wenn das Kind noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert.

  4. Wie erfolgt die Beantragung der Altersrente für Hinterbliebene?
    Für die Beantragung einer Altersrente für Hinterbliebene sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter die Sterbe- und Heiratsurkunde des Verstorbenen, ein Nachweis über dessen Wartezeit und, falls vorhanden, die Geburtsurkunden der Kinder.
    Ebenso müssen Angaben zu eigenen Einkünften und Renten für die Berechnung der Rente gemacht werden. Die genaue Liste der benötigten Unterlagen kann bei der Rentenversicherung erfragt werden.
    Die Beantragung selbst kann persönlich, schriftlich oder online bei der zuständigen Rentenversicherung erfolgen.
    Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Die Rentenversicherung überprüft anschließend, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ermittelt die Rentenhöhe.

Privaten Rentenversicherung
Die Altersrente bei einer privaten Rentenversicherung ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge und soll sicherstellen, dass der Versicherte im Ruhestand ein regelmäßiges Einkommen hat. Doch was passiert mit dieser Rente, wenn der Versicherte unerwartet verstirbt?

  1. Rüruprente
    Die Rüruprente ist eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge, besonders für Selbstständige und Freiberufler.
    Im Todesfall des Versicherten wird die Rüruprente in der Regel an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dabei gibt es zwei Varianten:
    1. Rentengarantiezeit
      Bei dieser Variante wird die Rüruprente für eine bestimmte Zeit, die im Vertrag festgelegt ist, an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Diese Zeit kann zwischen 5 und 20 Jahren liegen. Stirbt der Versicherte während der Rentengarantiezeit, erhalten die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ende der vereinbarten Zeit.
    2. Hinterbliebenenrente
      Hier wird die Rüruprente als lebenslange Rente an die Hinterbliebenen gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach der Höhe der Rüruprente des Verstorbenen und kann je nach Vertrag auch angepasst werden.

  2. Riesterrente
    Die Riesterrente ist eine staatliche Unterstützung zur privaten Altersvorsorge, die steuerlich begünstigt wird und staatliche Zulagen bietet.
    Auch bei der Riesterrente gibt es verschiedene Varianten, die im Todesfall des Versicherten greifen können. Diese sind ähnlich wie bei der Rüruprente die Rentengarantiezeit und die Hinterbliebenenrente.
    1. Rentengarantiezeit
      Hier wird die Riesterrente für eine bestimmte Zeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Diese Zeit kann zwischen 5 und 20 Jahren liegen. Stirbt der Versicherte während dieser Zeit, erhalten die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ende der vereinbarten Zeit.
    2. Hinterbliebenenrente
      Bei dieser Variante wird die Riesterrente als lebenslange Rente an die Hinterbliebenen gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der Riesterrente des Verstorbenen und kann je nach Vertrag auch angepasst werden. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenzulage vom Staat.

  3. Private Rentenversicherung?
    Die Todesfallvarianten bei der privaten Rentenversicherung sind die Rentengarantiezeit und die Hinterbliebenenrente, wie sie bereits bei der Rürup- und Riesterrente erwähnt wurden. Doch es gibt noch eine weitere Variante, die sogenannte Kapitalzahlung.
    1. Kapitalzahlung
      Bei dieser Variante wird die private Rentenversicherung im Todesfall des Versicherten als Einmalzahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der vereinbarten Summe und kann je nach Vertrag auch angepasst werden.

Zusammenfassung
Eine Altersrente für Hinterbliebene unterstützt Witwen, Witwer oder hinterbliebene Lebenspartner finanziell nach dem Tod eines gesetzlich Rentenversicherten. Voraussetzung ist eine fünfjährige Wartezeit des Verstorbenen und ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverhältnis bzw. ein gemeinsames Kind. Die Rente beträgt meist 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, kann jedoch durch andere Einkünfte gemindert werden und wird lebenslang oder bis zu bestimmten Altersgrenzen gezahlt.
Die private Rentenversicherung bietet ähnliche Leistungen durch Rentengarantiezeiten, Hinterbliebenenrenten oder Kapitalzahlungen. Die Beantragung erfordert verschiedene Dokumente und erfolgt bei der zuständigen Rentenversicherung.