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BegriffDefinition
Rentengarantiezeit

Die Rentengarantiezeit ist ein Zeitraum, in dem eine Rente unabhängig von der Lebensdauer der versicherten Person gezahlt wird. Sie dient dazu, den wirtschaftlichen Verlust für den Versicherungsnehmer oder die Hinterbliebenen im Fall des Todes der versicherten Person kurz nach Beginn der Rentenzahlung zu begrenzen. Die Rentengarantiezeit ist somit eine wichtige Komponente in der privaten Altersvorsorge.

Für welche Versicherungen gilt das?
Die Rentengarantiezeit gilt für alle Versicherungen, die eine lebenslange Rente als Leistung vorsehen. Dazu gehören beispielsweise private Rentenversicherungen, private Riester- oder Rürup-Rentenversicherungen sowie betriebliche Altersvorsorgeverträge.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Die gesetzlichen Vorgaben für die Rentengarantiezeit sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Demnach muss die Rentengarantiezeit mindestens fünf Jahre betragen. Dies bedeutet, dass die Rente für mindestens fünf Jahre nach Beginn der Auszahlung gezahlt werden muss, auch wenn die versicherte Person in dieser Zeit verstirbt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine längere Rentengarantiezeit zu vereinbaren, beispielsweise 10 oder 15 Jahre.

Welche Vorteile bietet die Rentengarantiezeit?
Die Rentengarantiezeit bietet sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Hinterbliebenen Vorteile.

  1. Für den Versicherungsnehmer bedeutet sie eine höhere Sicherheit, da er im Fall seines Todes sicher sein kann, dass seine Hinterbliebenen zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Rente erhalten.
  2. Für die Hinterbliebenen ist die Rentengarantiezeit eine Absicherung gegen den plötzlichen Verlust der Einkünfte des Verstorbenen.

Wie wirkt sich die Rentengarantiezeit auf die Höhe der Rente aus?
Die Rentengarantiezeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert. Die Höhe der Rente hängt hauptsächlich von der vereinbarten Beitragszahlung, der Verzinsung des angesparten Kapitals und der Dauer der Einzahlung ab.

Was passiert nach Ablauf der Rentengarantiezeit?
Nach Ablauf der Rentengarantiezeit wird die Rente weiterhin gezahlt, jedoch nur solange die versicherte Person lebt. Verstirbt die versicherte Person während der Rentenzahlung, endet die Rente mit dem Todestag. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren, die auch nach dem Tod der versicherten Person an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

Kann die Rentengarantiezeit verlängert werden?
Ja, es ist möglich, die Rentengarantiezeit zu verlängern. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die versicherte Person eine längere Rentenzahlung wünscht oder die Hinterbliebenen länger abgesichert werden sollen. Eine Verlängerung der Rentengarantiezeit ist jedoch meist mit höheren Beiträgen verbunden.

Kann die Rentengarantiezeit auch verkürzt werden?
Ja, es besteht auch die Möglichkeit, die Rentengarantiezeit zu verkürzen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die versicherte Person eine höhere Rente wünscht und dafür auf die Rentengarantiezeit verzichtet. Eine Verkürzung der Rentengarantiezeit kann jedoch auch mit einem höheren Risiko verbunden sein, da im Falle des Todes der versicherten Person kurz nach Beginn der Rentenzahlung keine oder nur eine geringe Rente an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

Zusammenfassung
Die Rentengarantiezeit sichert die Zahlung einer Rente für eine festgelegte Mindestdauer (gesetzlich mindestens fünf Jahre), auch wenn die versicherte Person verstirbt. Sie gilt für lebenslange Rentenversicherungen wie private und betriebliche Altersvorsorgen. Für Versicherungsnehmer und Hinterbliebene bietet sie finanzielle Sicherheit. Die Höhe der Rente bleibt von der Garantiezeit unberührt. Nach deren Ablauf wird die Rente nur bis zum Tod der versicherten Person weitergezahlt, außer es besteht eine Hinterbliebenenrente. Die Rentengarantiezeit kann gegen höhere Beiträge verlängert oder zugunsten einer höheren Rente verkürzt werden.