Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Rentengarantiezeit | Bei der Rentengarantiezeit handelt es sich um eine mögliche Sondervereinbarung im Bereich der privaten Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen dienen zur Absicherung von Versicherungsnehmern im Alter. Sterben Versicherungsnehmer, erlischt in der Regel auch der Anspruch auf Leistungen. Damit Hinterbliebene im Falle eines frühen Todes von Versicherungsnehmern eine Absicherung erhalten können, ist es in einigen Fällen möglich, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Durch die Rentengarantiezeit können Versicherungsnehmer die Rentenzahlungen für einen vorab festgelegten Zeitraum garantieren lassen. Die Rente wird also auch dann noch ausgezahlt, wenn Versicherungsnehmer früher versterben. Die Rentengarantiezeit wird genutzt, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. Die Rentengarantiezeit gehört wie auch das Kapitalwahlrecht oder die Beitragsrückgewähr zu den Sondervereinbarungen. Durch sie soll gewährleistet werden, dass es auf jeden Fall zur Zahlung von Renten kommt – unabhängig vom Erleben der Zahlungsphase seitens der Versicherungsnehmer. Die Auszahlung von Renten beginnt in der Regel bei Erreichen des Rentenalters. Nach Erreichen des Rentenalters wird die Rentenzahlung unabhängig vom Erlebensfall fortgeführt. Versterben Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Auszahlungsphase, gehen die Rentenzahlungen an die von dem jeweiligen Versicherungsnehmer bestimmte Person. Zu diesen Personen können Ehegatten, Kinder oder andere Vertrauenspersonen zählen. Wichtig ist nur, dass die Person im Vertrag genau bezeichnet wird. Die Vereinbarung der Rentengarantiezeit wird demnach zum Hinterbliebenenschutz eingesetzt. Je nach Versicherungsform kann eine Auszahlung weiterhin in Form einer Rente oder aber als einmalige Kapitalauszahlung an die bezugsberechtigte Person geleistet werden. Sobald die vereinbarte Rentengarantiezeit abgelaufen ist, wird im Erlebensfall bis zum Lebensende weiter eine Leibrente an Versicherungsnehmer gezahlt. Ist die Rentengarantiezeit abgelaufen und der Versicherungsnehmer verstorben, werden keine weiteren Zahlungen geleistet. Je nach Vertrag und Tarif können Versicherungsnehmer kurz vor Beginn der Rentenzeit entscheiden, ob eine garantierte Rente oder Leibrente ausgezahlt werden soll. Eine Rentengarantiezeit kann für mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte vereinbart werden. Üblich sind 5, 10 oder 15 Jahre. Ausschlaggebend hierfür ist die statistische Lebenserwartung von Versicherungsnehmern. Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kann sich die Rentenhöhe für Versicherungsnehmer reduzieren.
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