Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, die für die Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig sind. Sie sind Teil des sozialen Sicherungssystems und haben die Aufgabe, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in Unternehmen zu schützen.

Die Grundlage für die Existenz von Berufsgenossenschaften bildet das Sozialgesetzbuch VII, welches die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Diese umfasst neben den Berufsgenossenschaften auch die Unfallkassen und die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind dabei für bestimmte Branchen und Wirtschaftszweige zuständig, beispielsweise für die Bauwirtschaft, die Metall- und Elektroindustrie oder das Gastgewerbe.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind vielfältig. Sie übernehmen die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem sie Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Sicherheitsprüfungen, die Beratung von Unternehmen und die Bereitstellung von Informationsmaterial. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sind die Berufsgenossenschaften für die medizinische Versorgung, Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen zuständig. Sie übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Therapien und Hilfsmittel. Auch die Zahlung von Verletztengeld oder Rentenleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen gehört zu ihren Aufgaben.

Die Finanzierung der Berufsgenossenschaften erfolgt durch Beiträge der Unternehmen, die sich nach der Unfallgefahr in der jeweiligen Branche richten. Dabei gilt das Prinzip der Gefahrtarifstelle, das bedeutet, dass Unternehmen mit höherem Unfallrisiko höhere Beiträge zahlen müssen. Auch die Anzahl der Beschäftigten und die Lohnsumme spielen eine Rolle bei der Berechnung der Beiträge.

Neben ihrer Hauptaufgabe als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung engagieren sich die Berufsgenossenschaften auch in der Forschung und Entwicklung von neuen Präventionsmaßnahmen. Sie betreiben eigene Forschungsinstitute und arbeiten eng mit anderen Institutionen zusammen, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern.