Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit verursacht wurde. Sie wird vom Gesetzgeber als Folge einer beruflichen Tätigkeit anerkannt und gilt somit als Arbeitsunfall. Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall, der meist durch einen konkreten Unfall ausgelöst wird, handelt es sich bei einer Berufskrankheit um eine schleichende Erkrankung, die durch langfristige Belastungen oder Schädigungen am Arbeitsplatz entsteht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird?
Damit eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Zum einen muss die Erkrankung in Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sein, die vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Diese Liste umfasst derzeit über 80 Krankheiten, die durch bestimmte Tätigkeiten oder Belastungen am Arbeitsplatz verursacht werden können.
- Zum anderen muss ein Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der Erkrankung nachgewiesen werden. Dieser Zusammenhang muss durch ärztliche Gutachten und medizinische Untersuchungen belegt werden.
Welche Krankheiten gelten als Berufskrankheiten?
Wie bereits erwähnt, gibt es eine Liste mit über 80 Krankheiten, die als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Dazu gehören beispielsweise Lungen- und Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, Hörverlust oder auch psychische Erkrankungen. Auch bestimmte Krebserkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
Wer ist für die Anerkennung einer Berufskrankheit zuständig?
Die Zuständigkeit für die Anerkennung einer Berufskrankheit liegt bei den jeweiligen Berufsgenossenschaften. Diese sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und zuständig für die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Jede Berufsgenossenschaft ist für bestimmte Branchen oder Berufsfelder zuständig und übernimmt die Kosten für die Behandlung und Entschädigung im Falle einer anerkannten Berufskrankheit.
Welche Leistungen können bei einer anerkannten Berufskrankheit beansprucht werden?
Bei einer anerkannten Berufskrankheit haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, eine mögliche Rente oder auch finanzielle Entschädigungen. Die genauen Leistungen richten sich nach der Schwere der Erkrankung und den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen.
Wichtige Anmerkungen
Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist komplex, und nur jeder zwölfte Antrag auf Rentenleistungen wird bewilligt.
Selbst bei Zahlungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der gewohnte Lebensstandard oft nicht haltbar, da die Rente nur zwei Drittel des letzten Einkommens ausmacht. Bei einem Verdienst von 48.000 € bedeutet dies einen Verlust von ca. 1.300 € monatlich. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit, beispielsweise 30 Prozent Invalidität, werden lediglich 30 % der Rente ausgezahlt, was nur 9.600 € jährlich entspricht.
Daraus folgt:
- Ohne eine private Vorsorge ist die Einkommensabsicherung nicht gewährleistet. Dies schon allein aus der Tatsache heraus, dass eine Erwerbsunfähigkeit bedeutet, keinerlei Berufstätigkeit ausführen zu können.
- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet eine Rentenzahlung, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann.
Zusammenfassung
Eine Berufskrankheit entsteht durch langfristige Belastungen im Beruf und wird gesetzlich als Arbeitsunfall anerkannt. Um als Berufskrankheit anerkannt zu werden, muss die Erkrankung in der Berufskrankheitenverordnung gelistet sein und ein nachweisbarer Zusammenhang zur Tätigkeit bestehen. Über 80 Krankheiten können anerkannt werden, darunter Lungen-, Hauterkrankungen oder psychische Leiden. Zuständig für die Anerkennung sind die Berufsgenossenschaften, die auch für Prävention und Entschädigung verantwortlich sind. Antragsteller haben dann Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation oder Renten. Da nur ein geringer Teil der Anträge bewilligt wird und die Renten oft nicht ausreichen, ist private Vorsorge für die Einkommensabsicherung wichtig.
Synonyme:
Berufskrankheiten