Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Invalidität | Der Begriff der Invalidität hat mehrere Bedeutungen. Zum einen wird eine andauernde Beeinträchtigung der geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit aufgrund eines Gebrechens oder einer Krankheit Invalidität genannt, sofern diese zu einer andauernden Berufs- oder Dienstunfähigkeit geführt hat. Zum anderen wurden aus historischer Sicht auch Kriegsopfer als Invaliden bezeichnet. Nicht zuletzt bedeutet Invalidität zugleich auch das Gegenteil von Validität, also von Ungültigkeit in rechtlicher Hinsicht. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung liegt eine Invalidität dann vor, wenn Arbeitnehmer wegen geistiger, seelischer oder körperlicher Gebrechen aller Voraussicht nach dauerhaft nicht mehr in der Lage sein werden, ihre vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Definiert werden die Voraussetzungen für Invalidität in der jeweiligen Versorgungsordnung. In der privaten Unfallversicherung tritt eine Invalidität ein, wenn die geistige und/oder körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft wegen eines Unfalls beeinträchtigt wurde. Von einer Dauerhaftigkeit bei der Beeinträchtigung wird ausgegangen, wenn diese voraussichtlich mehr als drei Jahre bestehen wird und auch keine Änderung dieses Zustands zu erwarten ist. Die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Unfallereignis eingetreten, von einem Art festgestellt, schriftlich dokumentiert und bei der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht worden sein. Die jeweiligen Fristen können den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Die private Unfallversicherung lässt dann dem Versicherungsnehmer die Invaliditätsleistung zukommen. Diese wird in einem Betrag ausgezahlt, der sich nach dem Invaliditätsgrad, der Progression und der Gliedertaxe orientiert. Die Versicherungssumme als Grundsumme für die Invaliditätsleistung wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt. |