Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Bewegliche Sachen

Zu den beweglichen Sachen zählen alle Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Fahrräder, aber auch Tiere und Pflanzen. Auch bewegliche Gegenstände, die sich vorübergehend im Gebäude befinden, wie beispielsweise ein Laptop oder ein Handy, zählen dazu. Grundsätzlich gilt, dass alle Gegenstände, die ohne größeren Aufwand aus dem Gebäude entfernt werden können, als bewegliche Sachen gelten.

Welche Versicherungen sind für bewegliche Sachen relevant?
Für bewegliche Sachen gibt es verschiedene Versicherungen, die je nach Art der Gegenstände und deren Wert relevant sein können. Die wichtigsten Versicherungen sind die Hausratversicherung und die Reisegepäckversicherung.

  1. Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus vor Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel. Sie kann jedoch auch auf Schäden durch Vandalismus oder Leitungswasser ausgeweitet werden. In der Regel wird der Wert des Hausrats durch eine Inventarliste ermittelt und versichert. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass auch teure Gegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände in ausreichender Höhe mitversichert sind.

  2. Die Reisegepäckversicherung hingegen schützt bewegliche Sachen auf Reisen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Sie ist besonders wichtig, da die Hausratversicherung in der Regel nur für Schäden innerhalb der eigenen vier Wände aufkommt. Bei Reisen ins Ausland ist eine Reisegepäckversicherung daher unerlässlich, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Versicherung von beweglichen Sachen?
Bei der Versicherung von beweglichen Sachen gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

  1. So müssen beispielsweise bei der Hausratversicherung regelmäßig die Werte der versicherten Gegenstände überprüft und angepasst werden, da sich der Wert des Hausrats im Laufe der Zeit verändern kann.
  2. Auch bei der Reisegepäckversicherung ist es wichtig, den genauen Wert des mitgeführten Gepäcks anzugeben, da sonst im Schadensfall Probleme bei der Erstattung entstehen können.
  3. Zudem ist es wichtig, dass bei Abschluss einer Versicherung für bewegliche Sachen alle relevanten Gegenstände angegeben werden. Versicherungen können im Schadensfall eine genaue Auflistung der versicherten Gegenstände verlangen und bei fehlenden Angaben die Erstattung verweigern.

Zusammenfassung
Bewegliche Sachen umfassen Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind, wie Möbel, Elektrogeräte und Schmuck. Für den Schutz dieser Sachen gibt es Hausrat- und Reisegepäckversicherungen. Die Hausratversicherung deckt Schäden innerhalb der Wohnung, während die Reisegepäckversicherung für unterwegs gilt. Wichtig ist, den Wert der Gegenstände regelmäßig zu überprüfen und Versicherungen über Änderungen zu informieren, um im Schadensfall eine angemessene Erstattung zu erhalten.