Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Bewegliche Sachen | Zu den beweglichen Sachen zählen alle Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Fahrräder, aber auch Tiere und Pflanzen. Auch bewegliche Gegenstände, die sich vorübergehend im Gebäude befinden, wie beispielsweise ein Laptop oder ein Handy, zählen dazu. Grundsätzlich gilt, dass alle Gegenstände, die ohne größeren Aufwand aus dem Gebäude entfernt werden können, als bewegliche Sachen gelten. Welche Versicherungen sind für bewegliche Sachen relevant?
Welche Besonderheiten gibt es bei der Versicherung von beweglichen Sachen?
Zusammenfassung |