Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die bisherige Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 und ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Ziel der DSGVO ist es, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) zu stärken und einheitliche Standards für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen.

Welche Auswirkungen hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Versicherungen?
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig von ihrem Standort. Dies bedeutet, dass auch Versicherungsunternehmen außerhalb der EU, aber mit Kunden in der EU, von der Verordnung betroffen sind. Zudem wurde der Anwendungsbereich der DSGVO im Vergleich zur vorherigen Datenschutzrichtlinie erweitert. So fallen nun auch Unternehmen unter die Verordnung, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, aber keinen physischen Sitz in der EU haben.

  1. Verstärkte Informationspflichten
    Die DSGVO legt besonderen Wert auf die Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten. Versicherungen müssen daher ihre Kunden umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Dazu gehören unter anderem Angaben zu den Zwecken der Datenverarbeitung, den Empfängern der Daten und den Rechten der Betroffenen. Diese Informationen müssen in einer klaren und verständlichen Sprache bereitgestellt werden.

  2. Einwilligungserfordernis
    Die DSGVO verschärft die Anforderungen an die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, eindeutig und jederzeit widerrufbar sein. Zudem muss sie für jeden Verarbeitungszweck separat eingeholt werden. Versicherungen müssen daher sicherstellen, dass sie eine gültige Einwilligung von ihren Kunden haben, bevor sie deren Daten verarbeiten.

  3. Datenschutz-Folgenabschätzung
    Versicherungen müssen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten oder genetische Daten. Die Datenschutz-Folgenabschätzung beinhaltet eine Risikobewertung und Maßnahmen zur Minimierung der Risiken.

  4. Datensicherheit
    Die DSGVO verpflichtet Versicherungen dazu, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem die Verschlüsselung von sensiblen Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

  5. Rechte der Betroffenen
    Die DSGVO stärkt die Rechte der Betroffenen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Versicherungen müssen sicherstellen, dass sie diese Rechte der Betroffenen respektieren und umsetzen.

  6. Meldepflicht bei Datenpannen
    Im Falle einer Datenpanne, bei der personenbezogene Daten verloren gehen, gestohlen werden oder auf andere Weise kompromittiert werden, müssen Versicherungen dies innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde melden. Zudem müssen sie die betroffenen Kunden über die Datenpanne informieren, wenn dadurch deren Rechte und Freiheiten beeinträchtigt werden könnten.

  7. Datenschutzbeauftragter
    Versicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten oder Daten von besonderer Sensibilität, wie Gesundheitsdaten, verarbeiten.

Welche Gesetze sind relevant?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das zentrale Gesetz, das die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU regelt. Daneben sind auch die nationalen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten zu beachten, die die DSGVO ergänzen und konkretisieren.
In Bezug auf Versicherungen sind zudem spezifische Gesetze und Klauseln zu beachten, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in diesem Bereich regeln.

  1. Dazu gehören beispielsweise das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Diese Gesetze enthalten Vorschriften zum Schutz von Versicherungskunden und regeln unter anderem die Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
  2. Zusätzlich sind auch die Versicherungsbedingungen und Datenschutzklauseln in den Verträgen relevant, da sie die Rechte und Pflichten der Versicherungen und ihrer Kunden in Bezug auf den Datenschutz festlegen.

Zusammenfassung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft und vereinheitlicht den Datenschutz in der EU. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, einschließlich Versicherungen, auch wenn diese ihren Sitz außerhalb der EU haben. Versicherungen müssen transparent über die Datenverarbeitung informieren, eine gültige Einwilligung einholen und Datenschutz-Folgenabschätzungen bei hohem Risiko durchführen. Sie müssen zudem Daten sicher verarbeiten, die Rechte der Betroffenen gewährleisten und Datenpannen melden. Spezifische Gesetze wie das VVG ergänzen die DSGVO im Versicherungswesen.

Synonyme: DSGVO,Datenschutzgesetz,Datenschutz,Datenschutzverordnung