Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Deckungszusage

Eine Deckungszusage ist eine verbindliche Zusage eines Versicherers, im Falle eines versicherten Schadens die Kosten zu übernehmen. Sie bestätigt dem Versicherungsnehmer, dass der Schaden unter den vereinbarten Bedingungen gedeckt ist und der Versicherer für die entstandenen Kosten aufkommt. Eine Deckungszusage kann beispielsweise im Rahmen einer Haftpflicht-, Unfall- oder Sachversicherung ausgestellt werden.

Welche Bedeutung hat die Deckungszusage für Versicherungsnehmer?
Für Versicherungsnehmer ist die Deckungszusage von großer Bedeutung, da sie ihnen im Falle eines Schadens die finanzielle Sicherheit gibt. Durch die Zusage des Versicherers, die Kosten zu übernehmen, können Versicherungsnehmer ruhiger schlafen und müssen sich keine Sorgen um hohe Kosten machen. Sie können sich darauf verlassen, dass sie im Schadensfall von ihrer Versicherung unterstützt werden.

Welche Arten von Deckungszusagen gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Deckungszusagen: die vorläufige Deckungszusage und die endgültige Deckungszusage.

  1. Die vorläufige Deckungszusage wird vom Versicherer vor Vertragsabschluss erteilt und gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Sie gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bereits vor Vertragsabschluss Versicherungsschutz zu genießen.
  2. Die endgültige Deckungszusage hingegen wird nach Vertragsabschluss erteilt und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

Wie wird eine Deckungszusage erteilt?
Eine Deckungszusage wird in der Regel schriftlich vom Versicherer erteilt. Dafür muss der Versicherungsnehmer einen Schadenfall bei seiner Versicherung melden und alle relevanten Unterlagen einreichen. Der Versicherer prüft dann, ob der Schaden unter den Versicherungsschutz fällt und erteilt gegebenenfalls eine Deckungszusage. Diese kann auch mündlich erteilt werden, sollte jedoch aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Deckungszusage erfüllt sein?
Damit eine Deckungszusage erteilt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zum einen muss der Schaden unter den vereinbarten Versicherungsschutz fallen, das heißt, er muss in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein.
  2. Zum anderen darf der Schaden nicht durch Ausschlüsse oder Selbstbehalte von der Versicherung ausgeschlossen sein. Zudem muss der Versicherungsnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, damit der Versicherer den Schaden prüfen kann.

Was passiert, wenn keine Deckungszusage erteilt wird?
Sollte der Versicherer nach Prüfung des Schadensfalls zu dem Ergebnis kommen, dass keine Deckungszusage erteilt werden kann, muss der Versicherungsnehmer die Kosten selbst tragen. In diesem Fall kann er jedoch Widerspruch gegen die Entscheidung des Versicherers einlegen oder gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Es ist daher wichtig, dass Versicherungsnehmer im Vorfeld genau prüfen, ob der gewünschte Versicherungsschutz auch tatsächlich gegeben ist.

Welche Rolle spielen Versicherungsbedingungen bei der Deckungszusage?
Die Versicherungsbedingungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Deckungszusage.

  1. Sie legen fest, welche Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sind und welche Ausschlüsse gelten.
  2. Zudem enthalten sie auch Regelungen zu Selbstbehalten und Leistungsgrenzen. Versicherungsnehmer sollten sich daher vor Abschluss eines Vertrages genau mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen und gegebenenfalls Unklarheiten mit ihrem Versicherer klären.

Wie lange ist eine Deckungszusage gültig?
Die Gültigkeit einer Deckungszusage hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  1. Zum einen ist sie zeitlich begrenzt und gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.
  2. Zum anderen kann sie auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, die erfüllt sein müssen, damit die Deckungszusage gültig bleibt.
  3. Zudem kann der Versicherer die Deckungszusage auch jederzeit widerrufen, wenn sich die Umstände ändern oder neue Informationen bekannt werden.

Zusammenfassung
Eine Deckungszusage ist eine Zusicherung des Versicherers, im Schadensfall die Kosten zu übernehmen und bietet dem Versicherten finanzielle Sicherheit. Es gibt vorläufige Deckungszusagen vor und endgültige nach Vertragsabschluss. Die Zusage erfolgt meist schriftlich und setzt voraus, dass der Schaden versichert ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Fehlt eine Deckungszusage, trägt der Versicherte die Kosten selbst, kann aber Einspruch erheben. Versicherungsbedingungen sind für Deckungszusagen maßgeblich und sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden. Die Gültigkeit einer Deckungszusage ist zeitlich und bedingungsabhängig.