Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Deliktische Haftpflicht

Die deliktische Haftpflicht ist eine Form der zivilrechtlichen Haftung, die aufgrund eines schuldhaften Verhaltens einer Person entsteht. Sie wird auch als außervertragliche Haftpflicht bezeichnet, da sie nicht auf einem Vertrag, sondern auf einem unerlaubten Handeln beruht. Im Gegensatz zur vertraglichen Haftpflicht, bei der eine vertragliche Beziehung zwischen den Parteien besteht, gibt es bei der deliktischen Haftpflicht keine vorherige Vereinbarung.

Welche Arten von Deliktischer Haftpflicht gibt es?
Es gibt zwei Arten von deliktischer Haftpflicht: die unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und die Gefährdungshaftung (§ 823 BGB). Bei der unerlaubten Handlung handelt es sich um ein schuldhaftes Verhalten einer Person, das einen Schaden bei einer anderen Person verursacht. Dies kann beispielsweise eine Körperverletzung, Sachbeschädigung oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sein. Bei der Gefährdungshaftung hingegen haftet eine Person für Schäden, die durch eine gefährliche Tätigkeit oder eine gefährliche Sache entstehen. Ein Beispiel hierfür ist die Haftung eines Halters eines Kraftfahrzeugs bei einem Verkehrsunfall.

Wer haftet bei der Deliktischen Haftpflicht?
Grundsätzlich haftet die Person, die das schädigende Verhalten begangen hat, für den entstandenen Schaden. Dies kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person, wie beispielsweise ein Unternehmen, sein. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Person für den Schaden haftet, obwohl sie selbst kein schuldhaftes Verhalten begangen hat. Dies ist beispielsweise bei der Gefährdungshaftung der Fall, bei der der Halter eines Kraftfahrzeugs für einen Unfall haftet, auch wenn er selbst nicht am Steuer saß.

Welche Voraussetzungen müssen für die Deliktische Haftpflicht erfüllt sein?
Um eine Person für eine unerlaubte Handlung oder eine Gefährdungshaftung haftbar zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss ein schuldhaftes Verhalten vorliegen, das einen Schaden bei einer anderen Person verursacht hat. Dies bedeutet, dass die Person vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben muss. Zum anderen muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Verhalten und dem entstandenen Schaden bestehen. Dies bedeutet, dass der Schaden auf das schädigende Verhalten zurückzuführen sein muss.

Welche Folgen hat eine Haftung bei der Deliktischen Haftpflicht?
Wenn eine Person für eine unerlaubte Handlung oder eine Gefährdungshaftung haftbar gemacht wird, muss sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies kann sowohl materielle Schäden, wie beispielsweise Reparaturkosten oder Arztkosten, als auch immaterielle Schäden, wie Schmerzensgeld oder entgangenes Einkommen, umfassen. Die Höhe der Haftung richtet sich dabei nach dem Umfang des schädigenden Verhaltens und dem entstandenen Schaden.

Wie kann man sich vor der Deliktischen Haftpflicht schützen?
Um sich vor der deliktischen Haftpflicht zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man eine Haftpflichtversicherung abschließen, die im Falle eines Schadens die Kosten übernimmt. Zum anderen kann man durch vorsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten versuchen, Schäden zu vermeiden. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann im Falle einer Haftungsklage hilfreich sein.

Zusammenfassung
Die deliktische Haftpflicht entsteht durch schuldhaftes, unerlaubtes Handeln ohne vorherige Vereinbarung. Es gibt zwei Formen: die Haftung für unerlaubte Handlungen und die Gefährdungshaftung, wie die eines Kfz-Halters bei Unfällen. Der Verursacher des Schadens haftet, dies kann auch eine juristische Person sein. Voraussetzungen sind schuldhaftes Verhalten und Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Schaden. Die Haftung umfasst materielle und immaterielle Schäden. Schutz bietet eine Haftpflichtversicherung oder vorsichtiges Verhalten.