Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Juristische Person

Eine Juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das durch Gesetze oder staatliche Anerkennung die Fähigkeit besitzt, Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen, also Menschen, die von Geburt an existieren, werden Juristische Personen durch staatliche Anerkennung oder Gründung geschaffen. Sie können somit wie eine "fiktive Person" agieren und sind in der Lage, Verträge abzuschließen, Eigentum zu besitzen und vor Gericht aufzutreten.

Welche Arten von juristischen Personen gibt es?

  1. Kapitalgesellschaften
    Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, deren Kapital in Anteile aufgeteilt ist und von Gesellschaftern gehalten wird. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zu den bekanntesten Formen von Kapitalgesellschaften gehören die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft).

  2. Personengesellschaften
    Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von natürlichen Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Hier haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Zu den Personengesellschaften zählen beispielsweise die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft).

  3. Vereine
    Vereine sind Zusammenschlüsse von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Sie sind gemeinnützig und verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen. Die Mitglieder haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins. Ein bekanntes Beispiel ist der eingetragene Verein (e.V.).

  4. Stiftungen
    Stiftungen sind rechtlich selbstständige Vermögensmassen, die dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden. Sie werden von einem Stifter gegründet und von einem Stiftungsvorstand verwaltet. Stiftungen können gemeinnützig oder nicht gemeinnützig sein.

  5. Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
    Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen, die vom Staat gegründet werden und öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sind beispielsweise Universitäten, Krankenhäuser oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer juristischen Person erfüllt sein?
Um eine juristische Person zu gründen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

  1. Zunächst muss die juristische Person rechtsfähig sein und als eigenständiges Rechtssubjekt handeln können.
  2. Die Anzahl der Personen, die für die Gründung erforderlich ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab.
  3. Es muss eine Gründungsurkunde erstellt und notariell beglaubigt werden, welche die Gründungsmitglieder, den Gesellschaftszweck und das Stammkapital beinhaltet.
  4. Die meisten juristischen Personen müssen im Handelsregister eingetragen werden, um rechtsfähig zu sein, was wiederum gewisse Bedingungen wie ein Mindestkapital voraussetzt.
  5. Für manche Rechtsformen, wie Stiftungen oder öffentlich-rechtliche Anstalten, ist zudem eine staatliche Genehmigung notwendig.

Inwieweit haben Juristische Personen etwas mit Versicherungen zu tun?
Juristische Personen spielen eine wichtige Rolle in der Versicherungsbranche, da sie als Versicherungsnehmer auftreten können. Das bedeutet, dass sie Versicherungsverträge abschließen und somit Versicherungsschutz für sich oder ihre Mitarbeiter erhalten können. Auch Versicherungsunternehmen sind in der Regel Juristische Personen, die als Versicherer auftreten und Versicherungsschutz anbieten.

Wie können Juristische Personen Versicherungen abschließen?
Juristische Personen können Versicherungen auf verschiedene Arten abschließen. Eine Möglichkeit ist der Abschluss von Gruppenversicherungen, bei denen mehrere Personen oder Unternehmen gemeinsam versichert werden. Dies kann beispielsweise für Mitarbeiter einer Firma oder Mitglieder eines Vereins gelten. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss von Einzelversicherungen, bei denen eine Juristische Person als Einzelversicherungsnehmer auftritt.

Welche Versicherungen können Juristische Personen abschließen?
Juristische Personen können grundsätzlich alle Versicherungen abschließen, die auch natürlichen Personen zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Sachversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Personenversicherungen wie die betriebliche Altersvorsorge oder die Krankenversicherung für Mitarbeiter. Auch spezielle Versicherungen für Unternehmen wie die Betriebsunterbrechungsversicherung oder die D&O-Versicherung (Directors and Officers) können von Juristischen Personen abgeschlossen werden.

Welche Vorteile haben Juristische Personen bei Versicherungen?
Durch den Abschluss von Versicherungen können Juristische Personen sich und ihre Mitarbeiter vor finanziellen Risiken schützen. Im Falle eines Schadens oder eines Unfalls, der durch die Versicherung abgedeckt ist, übernimmt diese die Kosten und schützt somit das Vermögen der Juristischen Person. Zudem können Versicherungen auch dabei helfen, das Ansehen und die Reputation einer Juristischen Person zu schützen, indem sie beispielsweise bei einem Rechtsstreit die Kosten für Anwälte und Gericht übernehmen.

Welche Besonderheiten gibt es bei Versicherungen für Juristische Personen?
Bei Versicherungen für Juristische Personen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So sind beispielsweise die Versicherungssummen in der Regel höher als bei Versicherungen für natürliche Personen, da Juristische Personen in der Regel über ein größeres Vermögen verfügen. Auch die Beiträge können je nach Art der Versicherung und der Größe der Juristischen Person höher ausfallen. Zudem müssen bei Abschluss einer Versicherung für eine Juristische Person oft weitere Informationen und Unterlagen eingereicht werden, wie beispielsweise die Satzung oder der Handelsregisterauszug.

Zusammenfassung
Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das durch Gesetze oder staatliche Anerkennung geschaffen wird und in der Lage ist, Rechte und Pflichten zu haben. Es gibt verschiedene Arten wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), Vereine, Stiftungen, sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Gründung einer juristischen Person sind eine rechtsfähige Struktur, eine Gründungsurkunde und in den meisten Fällen eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Juristische Personen können als Versicherungsnehmer auftreten und verschiedene Versicherungen abschließen, die ihnen und ihren Mitarbeitern Schutz bieten. Versicherungen für juristische Personen weisen oft höhere Versicherungssummen und Beiträge auf.