Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Eigentumswechsel Gebäudeversicherung

Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, ändert sich in der Regel auch der Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung. In der Regel geht die bestehende Gebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über. Dies ist gesetzlich geregelt und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherung festgehalten. Der neue Eigentümer tritt somit in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers ein und ist ab dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels für die Beitragszahlungen und Schadensabwicklungen verantwortlich.

Was muss der neue Eigentümer tun?
Der neue Eigentümer sollte umgehend nach dem Eigentümerwechsel Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und sich als neuer Versicherungsnehmer melden. Hierfür ist in der Regel eine schriftliche Mitteilung an die Versicherung notwendig, in der der Eigentümerwechsel und die neuen Kontaktdaten mitgeteilt werden. Auch eine Kopie des Grundbuchauszugs, aus dem der Eigentumswechsel hervorgeht, sollte der Versicherung zugesandt werden.

Was passiert, wenn der neue Eigentümer die Versicherung wechseln möchte?
Möchte der neue Eigentümer die bestehende Gebäudeversicherung kündigen und eine neue Versicherung abschließen, ist dies grundsätzlich möglich. Allerdings muss hierbei die Kündigungsfrist beachtet werden, die in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beträgt. Zudem sollte der neue Eigentümer bedenken, dass bei einem Wechsel der Versicherung auch die Versicherungssumme und die vereinbarten Leistungen überprüft und angepasst werden müssen.

Was passiert mit einer Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf?
Bei einem Verkauf eines Wohngebäudes geht die Gebäudeversicherung ebenfalls auf den neuen Eigentümer über. Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme und die vereinbarten Leistungen auf den neuen Eigentümer angepasst werden müssen. Zudem sollte der Verkäufer darauf achten, dass er für den Zeitraum bis zum Eigentümerwechsel weiterhin für die Beitragszahlungen und Schadensabwicklungen verantwortlich ist, es sei denn, es wurde eine andere Regelung im Kaufvertrag vereinbart.

Was passiert mit einer Gebäudeversicherung bei einer Zwangsversteigerung?
Bei einer Zwangsversteigerung geht die Gebäudeversicherung ebenfalls auf den neuen Eigentümer über. Hierbei ist zu beachten, dass der neue Eigentümer für die Beitragszahlungen und Schadensabwicklungen ab dem Zeitpunkt des Zuschlags verantwortlich ist. Zudem sollte der alte Eigentümer darauf achten, dass er für den Zeitraum bis zum Zuschlag weiterhin für die Beitragszahlungen und Schadensabwicklungen verantwortlich ist, es sei denn, es wurde eine andere Regelung im Zwangsversteigerungsverfahren getroffen.

Was ist beim Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung sollte der neue Eigentümer darauf achten, dass der Versicherungsschutz nahtlos an den alten Vertrag anknüpft. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ohne zeitliche Lücken weiterläuft. Um dies sicherzustellen, ist es wichtig, den neuen Versicherungsvertrag rechtzeitig abzuschließen und den alten Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue Vertrag in Kraft tritt.

Welche Unterlagen werden für den Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung benötigt?
Für den Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung sind einige Dokumente notwendig.

  1. Dazu gehören ein Kaufvertrag oder ein Grundbuchauszug, um den Eigentumsübergang zu belegen.
  2. Weiterhin ist eine Wohnflächenberechnung erforderlich, damit die Versicherungssumme angemessen festgelegt werden kann.
  3. Baupläne oder Fotos der Immobilie helfen ebenfalls bei der Bestimmung der Versicherungssumme.
  4. Zudem muss der Zeitraum der Vorversicherung angegeben werden, damit der neue Versicherer darüber informiert ist, wie lange das Gebäude schon versichert ist.

Welche Versicherungssumme ist angemessen?
Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um im Schadensfall alle Kosten abdecken zu können. Dabei sollte nicht nur der aktuelle Wert der Immobilie, sondern auch mögliche zukünftige Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme ist daher empfehlenswert.

Zusammenfassung
Beim Immobilienverkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über, der in die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers tritt. Der neue Eigentümer muss sich bei der Versicherung melden und Änderungen mitteilen, wobei die Versicherungsbedingungen und -summe gegebenenfalls angepasst werden müssen. Bei einem Versicherungswechsel ist die Kündigungsfrist zu beachten. Für den Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung sind Dokumente wie Grundbuchauszug und Wohnflächenberechnung nötig, um die Versicherungssumme richtig zu bestimmen. Diese sollte ausreichend sein, um alle Kosten im Schadensfall abzudecken und regelmäßig angepasst werden.

Synonyme: Immobilienverkauf,Zwangsversteigerung