Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Haftpflichtprozess

Das mit HPflG abgekürzte Haftpflichtgesetz regelt die Haftung in Bezug auf Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit gefährlichen Tätigkeiten und Unternehmen geschehen können. Im Haftpflichtgesetz wird die Haftung in Teilen als Gefährdungshaftung ausgelegt, was im Regelfall kein schuldhaftes Verhalten erfordert.

Ein Haftpflichtprozess hat in erster Linie den Sinn und Zweck, das Haftungsverhältnis zu klären. Des Weiteren haben die Feststellungen aus dem Haftpflichtprozess einen entscheidenden Einfluss auf den Deckungsprozess. Im Haftpflichtprozess wird die Bindungswirkung für Klageverfahren von Versicherungsnehmern gegen ihre Versicherungsgesellschaft festgestellt. Im Deckungsprozess wird ermittelt, ob dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für ein Schadensereignis Versicherungsschutz gewährt werden muss.

Haftpflichtprozesse können sich auch mit dem Grund und der Höhe des Haftpflichtanspruches beschäftigen. Klagende Partei im Haftpflichtprozess ist in der Regel der Geschädigte, sofern sein Anspruch nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die beklagte Partei ist demnach dann der Verursacher des jeweiligen Schadens. Verursachen Kinder einen solchen Schaden, kann sich der Haftpflichtprozess auch wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern oder Erziehungsberechtigten richten.

Darüber hinaus werden im Haftpflichtprozess Feststellungen zu Haftungsgrundlagen, Mitverschulden, Personen- oder Sachschäden, Schmerzensgeldern, Schadensersatz, Vorteilsausgleichen, Haftungsausschlüssen, Ausgleichsansprüchen und vielen weiteren Details getroffen.

Haftpflichtprozesse nehmen allein im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfällen einen Großteil der Zivilverfahren vor deutschen Gerichten ein.