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BegriffDefinition
Hinzuverdienst

Hinzuverdienst bezeichnet die Einkünfte, die jemand zusätzlich zu seiner Haupteinnahmequelle oder seiner Rente erzielt. Diese Einnahmen können aus verschiedenen Quellen stammen, beispielsweise aus einer Nebentätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen. In der Regel wird der Zusatzverdienst zum Gesamteinkommen addiert und kann Auswirkungen auf Sozialleistungen oder steuerliche Verpflichtungen haben.

 

Hinzuverdienst bei Rentnern
Im Allgemeinen umfasst der Zusatzverdienst jegliche Einkünfte, die eine Person neben ihrer Rente bezieht. Dazu zählen unter anderem Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit, Teilzeitanstellung oder Kapitalerträgen. Die Einkommensgrenze für Rentner, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Rente gehen, liegt bei 44.590 Euro jährlich (Stand 2024). Das bedeutet, dass sie bis zu dieser Summe verdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Jeder Euro, der diesen Betrag überschreitet, führt zu einer Reduzierung der Rente um 33 Prozent. Für Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, besteht keine Zusatzverdienstgrenze, und sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Berücksichtigung der unterschiedlichen Rentenarten
Bei der Betrachtung der Rahmenbedingungen für den Zusatzverdienst von Rentnern im Jahr 2024 ist es entscheidend, die verschiedenen Rentenarten zu berücksichtigen, da sich je nach Rentenart unterschiedliche Regelungen ergeben können.

  1. Altersrente
    Für Rentner, die eine Altersrente beziehen, gelten die bereits erwähnten Einkommensgrenzen und -regelungen.
  2. Erwerbsminderungsrente
    Hier wird nicht der tatsächliche Zusatzverdienst, sondern das hypothetische Einkommen zugrunde gelegt, das auf Basis des letzten Einkommens vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet wird. Dieses fiktive Einkommen darf die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten, andernfalls wird die Rente gekürzt.
  3. Witwen- und Witwerrente
    Rentner mit einer Witwen- oder Witwerrente unterliegen ebenfalls den genannten Einkommensgrenzen und Regelungen. Dabei wird zusätzlich das eigene Einkommen des Rentners berücksichtigt. Überschreitet dieses die Hinzuverdienstgrenze, erfolgt eine Kürzung der Rente.

Beispiele
Zur Veranschaulichung der Regelungen für den Zusatzverdienst von Rentnern im Jahr 2024 zwei Beispiele:

  1. Rentnerin vor der Regelaltersgrenze
    Frau Müller, die 2024 mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, erhält eine monatliche Altersrente von 1.200 Euro. Sie plant, zusätzlich 30.000 Euro jährlich zu verdienen. Da sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, gilt die Einkommensgrenze von 44.590 Euro. Da ihr Zusatzverdienst unter dieser Grenze liegt, bleibt ihre Rente ungekürzt.
  2. Rentner über der Regelaltersgrenze
    Herr Schmidt, bereits 67 Jahre alt, bezieht monatlich 1.500 Euro Altersrente und möchte zusätzlich 50.000 Euro im Jahr verdienen. Da er die Regelaltersgrenze erreicht hat, gibt es für ihn keine Einkommensgrenze, und er kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

 

Hinzuverdienst bei Selbstständigen
Bevor wir uns den aktuellen Regelungen und möglichen Änderungen widmen, ist es wichtig, den Hintergrund zu verstehen. Warum gibt es überhaupt Regelungen zum Zusatzverdienst bei Selbstständigen? Der Grund liegt in der Sozialversicherungspflicht. Selbstständige sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und müssen eigenständig für ihre Altersvorsorge sorgen. Um sicherzustellen, dass Selbstständige auch im Alter finanziell abgesichert sind, gibt es Regelungen zum Zusatzverdienst, die gewährleisten sollen, dass sie neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Derzeit (2024) gilt für Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine Einkommensgrenze von 6.300 Euro jährlich. Das bedeutet, dass sie neben ihrer selbstständigen Tätigkeit bis zu diesem Betrag verdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenversicherungspflicht hat.

Beispiel
Ein selbstständiger Grafikdesigner verdient jährlich 30.000 Euro und arbeitet zusätzlich als freiberuflicher Dozent an einer Hochschule, wo er 5.000 Euro im Jahr verdient. Da sein Gesamteinkommen unter der Einkommensgrenze von 6.300 Euro bleibt, bleibt er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Änderungen ab 2024: Die Flexi-Rente
Ab 2024 wird es eine neue Regelung geben, die als Flexi-Rente bekannt ist. Diese ermöglicht es Selbstständigen, über die Einkommensgrenze hinaus in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, ohne ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Konkret bedeutet dies, dass Selbstständige ab 2024 bis zu 50 Prozent der Einkommensgrenze, also 3.150 Euro, zusätzlich zu ihrer selbstständigen Tätigkeit verdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenversicherungspflicht hat. Für jeden darüber hinausgehenden Euro müssen sie jedoch 40 Prozent an die Rentenversicherung abführen.

Beispiel
Der zuvor genannte Grafikdesigner verdient im Jahr 30.000 Euro. Durch die Flexi-Rente kann er zusätzlich bis zu 3.150 Euro verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Rentenversicherungspflicht hat. Verdient er jedoch 4.000 Euro zusätzlich, muss er 40 Prozent davon, also 1.600 Euro, an die Rentenversicherung abführen.

 

Hinzuverdienst bei Arbeitnehmern
Der Zusatzverdienst bezieht sich auf das zusätzliche Einkommen, das ein Arbeitnehmer neben seinem regulären Gehalt generiert. Dies kann durch eine Nebentätigkeit, Selbstständigkeit oder Kapitalerträge erfolgen. Der Zusatzverdienst ist wichtig, um das Einkommen zu erhöhen und somit den Lebensstandard zu verbessern. Zudem kann er helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Rücklagen für die Zukunft zu bilden.
Seit 2024 können Arbeitnehmer bis zu 530 Euro monatlich verdienen, ohne Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen, was ihren finanziellen Spielraum erhöht und die Arbeitsaufnahme fördert.

Beispiele

  1. Max ist Angestellter in einem Unternehmen und verdient monatlich 2.500 Euro brutto. Aufgrund der Einkommensgrenze kann er 530 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass ihm Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Damit erhöht sich sein monatliches Einkommen auf 3.030 Euro.
  2. Lisa arbeitet geringfügig in einem Café und verdient monatlich 400 Euro. Sie kann bis zu 530 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass ihr Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben abführen muss, wodurch sich ihr monatliches Einkommen auf 930 Euro erhöht.

 

Hinzuverdienst bei Arbeitslosen
Bis zu 100 Euro können Empfänger monatlich dazuverdienen, ohne Abzüge beim Bürgergeld.
Übersteigt der Verdienst diese Grenze, werden 20 Prozent des Einkommens bis zu einem Betrag von 538 Euro nicht angerechnet.
Höheres Einkommen kann jedoch das Bürgergeld kürzen oder entfallen lassen.
Einkommensarten und Freibeträge, wie für Kinder oder Werbungskosten, beeinflussen die Berechnung des Bürgergelds. Die genauen Regelungen variieren und sollten bei der zuständigen Behörde erfragt werden, um negative Auswirkungen auf das Bürgergeld zu vermeiden.

 

Hinzuverdienst bei Berufsunfähigkeit
Die Höhe des Hinzuverdienstes bei Berufsunfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell verschieden. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Bedingungen variieren je nach Versicherungsvertrag und persönlicher Situation. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen bei der eigenen Versicherung oder einem Berater zu informieren.
Der Hinzuverdienst sollte das vorherige Einkommen nicht übersteigen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Üblicherweise liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 20-30% des letzten Bruttoeinkommens, aber es gibt Ausnahmen, etwa bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder befristeten Renten. Die Art der Tätigkeit beeinflusst ebenfalls den erlaubten Hinzuverdienst.

Tipps:

  1. Personen, die als berufsunfähig gelten, können unter Umständen trotzdem arbeiten, müssen dies jedoch mit ihrer Versicherung abstimmen, um nicht ihre Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zu riskieren.
  2. Bei einer zusätzlichen Beschäftigung sollte die Arbeitszeit weniger als die Hälfte der vorherigen betragen und das Einkommen maximal 80 Prozent des früheren betragen.
  3. Versicherungen schließen oft Tätigkeiten aus, die dem vorherigen Lebensstandard entsprechen. Dies bezieht sich auf Einkommen, sozialen Status und Anerkennung. Bei vergleichbarer neuer Tätigkeit kann die BU-Rente verloren gehen.

Zusammenfassung
Hinzuverdienste sind Einkünfte neben der Hauptquelle oder Rente.

  • Für Rentner, die vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen, gibt es eine Verdienstgrenze von 44.590 Euro (Stand 2024), oberhalb derer die Rente reduziert wird. Ab dem gesetzlichen Rentenalter gibt es keine Grenze für Hinzuverdienste.
  • Es gibt unterschiedliche Regelungen für verschiedene Rentenarten wie Alters-, Erwerbsminderungs- und Witwenrenten.
  • Selbstständige, die gesetzlich rentenversichert sind, haben eine Einkommensgrenze von 6.300 Euro. Ab 2024 gibt es die Flexi-Rente, die es Selbstständigen erlaubt, mehr zu verdienen, ohne die Rentenversicherungspflicht zu verlieren.
  • Arbeitnehmer dürfen ab 2024 bis zu 530 Euro monatlich zusätzlich verdienen, ohne Sozialabgaben oder Steuern zu zahlen.
  • Bei Arbeitslosigkeit können 100 Euro ohne Abzug zum Bürgergeld hinzuverdient werden.
  • Bei Berufsunfähigkeit variiert der erlaubte Hinzuverdienst und sollte mit der Versicherung abgestimmt werden.

 

Synonyme: Zusatzverdienst