Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Personenversicherung

Personenversicherungen sind Versicherungen, die sich auf die Absicherung von Personen beziehen. Sie unterscheiden sich von Sachversicherungen, die sich auf materielle Güter wie Gebäude, Fahrzeuge oder Hausrat beziehen. Bei Personenversicherungen steht der Mensch im Mittelpunkt und es geht darum, ihn und seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen zu schützen.

Arten von Personenversicherungen

  1. Krankenversicherung
    Die Krankenversicherung zählt zu den wichtigsten Personenversicherungen. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. In Deutschland gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Während die GKV für alle Arbeitnehmer verpflichtend ist, können sich Selbstständige, Beamte und Gutverdiener in der PKV versichern. Zusätzlich gibt es noch Zusatzversicherungen, die bestimmte Leistungen ergänzen, wie z.B. eine Zahnzusatzversicherung.

  2. Unfallversicherung
    Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Sie zahlt bei bleibenden körperlichen Schäden, wie z.B. einer Invalidität, eine einmalige Kapitalleistung aus. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit greift, zählt zur Unfallversicherung. Zusätzlich gibt es die Krankentagegeldversicherung, die bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls ein tägliches Krankentagegeld auszahlt.

  3. Lebensversicherung
    Die Lebensversicherung ist eine der ältesten Versicherungen und dient der finanziellen Absicherung im Todesfall. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, wie z.B. die Risikolebensversicherung, bei der im Todesfall eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Die Kapitallebensversicherung hingegen kombiniert den Todesfallschutz mit einer Sparfunktion. Bei der Rentenversicherung wird eine lebenslange Rente ausgezahlt, entweder als Altersvorsorge oder als Hinterbliebenenrente.

  4. Pflegeversicherung
    Die Pflegeversicherung ist eine staatliche Versicherung, die im Falle von Pflegebedürftigkeit Leistungen zur Verfügung stellt. Sie übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Pflege sowie für Hilfsmittel und Pflegeberatung. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Teil der Sozialversicherungen.

  5. Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die man anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden zu empfehlen, da man für Schäden, die man verursacht, in unbegrenzter Höhe haftet. Auch Selbstständige sollten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

  6. Rechtsschutzversicherung
    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Sie kann als Privat-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuelle Schadenersatzforderungen.

  7. Arbeitslosenversicherung
    Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherungen und dient der finanziellen Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit. Sie zahlt Arbeitslosengeld, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.

  8. Sozialversicherungen
    Die Sozialversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems und dienen der Absicherung von Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Alter. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.

  9. Weitere Personenversicherungen
    Neben den genannten Versicherungen gibt es noch weitere Personenversicherungen, die je nach individueller Situation sinnvoll sein können. Dazu zählen z.B.
    1. die Sterbegeldversicherung, die die Kosten für die Bestattung abdeckt, oder
    2. die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Ausland entstehende Krankheitskosten übernimmt.
    3. Auch für Kinder gibt es spezielle Versicherungen, wie z.B. die Kinderinvaliditätsversicherung, die im Falle einer dauerhaften Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Kindes finanzielle Unterstützung bietet.

Warum sind Personenversicherungen wichtig?
Personenversicherungen sind wichtig, um sich und seine Angehörigen vor finanziellen Risiken abzusichern. Sie bieten Schutz vor existenzbedrohenden Situationen, wie zum Beispiel dem Verlust der Arbeitskraft oder dem Tod. Durch den Abschluss einer Personenversicherung kann man sicherstellen, dass im Ernstfall genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und die Angehörigen abzusichern.

Zusammenfassung
Personenversicherungen dienen der finanziellen Absicherung von Menschen und deren Angehörigen bei verschiedenen Risiken. Die Krankenversicherung deckt medizinische Kosten ab und ist in Deutschland in Form der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) vorhanden. Unfallversicherungen leisten bei Invalidität und temporärer Arbeitsunfähigkeit. Lebensversicherungen bieten finanzielle Unterstützung im Todesfall und können eine Sparfunktion haben. Die Pflegeversicherung trägt die Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Haftpflichtversicherungen schützen vor Schadenersatzansprüchen, während die Rechtsschutzversicherung Kosten bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt. Die Arbeitslosenversicherung sichert den Lebensunterhalt bei Jobverlust. Sozialversicherungen schließen Risiken wie Krankheit oder Alter ein. Zusätzlich gibt es spezielle Versicherungen wie Sterbegeld- oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Personenversicherungen sind essentiell, um finanziellen Risiken vorzubeugen und den Lebensstandard zu erhalten.

Synonyme: Personenversicherungen