Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Karenzzeit vs. Wartezeit

Karenzzeit und Wartezeit sind zwei Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit Versicherungen verwendet werden. Sie beziehen sich auf die Zeitspanne, die zwischen dem Abschluss einer Versicherung und dem tatsächlichen Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Obwohl beide Begriffe ähnlich klingen, gibt es dennoch wichtige Unterschiede zwischen ihnen. In diesem Beitrag werden wir uns genauer mit Karenzzeit und Wartezeit bei Versicherungen beschäftigen und ihre Bedeutung sowie ihre Unterschiede erläutern.

Was ist eine Karenzzeit?
Eine Karenzzeit ist eine vereinbarte Zeitspanne, die zwischen dem Abschluss einer Versicherung und dem Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Sie wird auch als Wartezeit oder Selbstbehalt bezeichnet. Während dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer nicht gegen bestimmte Risiken versichert, obwohl er bereits Beiträge zahlt. Die Karenzzeit ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann je nach Art der Versicherung variieren.

  1. Wofür dient eine Karenzzeit
    Die Karenzzeit dient dazu, die Versicherungsgesellschaft vor Missbrauch zu schützen. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer nicht kurzfristig eine Versicherung abschließt, um dann sofort Leistungen zu erhalten. Durch die Karenzzeit wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer ein langfristiges Interesse an der Versicherung hat und nicht nur kurzfristig von ihr profitieren möchte.
  2. In welchen Versicherungen gibt es eine Karenzzeit?
    Karenzzeiten sind in verschiedenen Versicherungen üblich, insbesondere in der privaten Krankenversicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung. In der privaten Krankenversicherung kann die Karenzzeit beispielsweise für bestimmte Behandlungen wie Zahnbehandlungen oder Psychotherapie gelten. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Karenzzeit von 3 bis 6 Monaten vereinbart werden, bevor der Versicherungsschutz greift.

Was ist eine Wartezeit?
Eine Wartezeit ist ebenfalls eine vereinbarte Zeitspanne zwischen dem Abschluss einer Versicherung und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Im Gegensatz zur Karenzzeit ist die Wartezeit jedoch nicht als Selbstbehalt oder Eigenbeteiligung zu verstehen. Stattdessen bezieht sie sich auf bestimmte Leistungen, die erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Die Wartezeit ist ebenfalls in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann je nach Versicherung unterschiedlich sein.

  1. Wofür dient eine Wartezeit?
    Die Wartezeit dient dazu, die Versicherungsgesellschaft vor Risiken zu schützen, die bereits bestehen, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer nicht kurzfristig eine Versicherung abschließt, um dann sofort Leistungen für ein bereits bestehendes Risiko zu erhalten. Die Wartezeit ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft, sich auf die zukünftigen Risiken zu konzentrieren und die Kosten für bereits bestehende Risiken zu vermeiden.
  2. In welchen Versicherungen gibt es eine Wartezeit?
    Wartezeiten sind in verschiedenen Versicherungen üblich, insbesondere in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung. In der Krankenversicherung kann die Wartezeit beispielsweise für Leistungen wie Schwangerschaft und Geburt oder für Vorerkrankungen gelten. In der Lebensversicherung gibt es oft eine Wartezeit von 1 bis 3 Jahren, bevor der volle Versicherungsschutz für den Todesfall greift.

Unterschiede zwischen Karenzzeit und Wartezeit
Obwohl Karenzzeit und Wartezeit ähnliche Konzepte sind, gibt es dennoch wichtige Unterschiede zwischen ihnen.

Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Karenzzeit als Selbstbehalt oder Eigenbeteiligung gilt, während die Wartezeit sich auf bestimmte Leistungen bezieht. Während der Karenzzeit ist der Versicherungsnehmer nicht gegen bestimmte Risiken versichert, während er während der Wartezeit gegen alle Risiken versichert ist, außer denen, die in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Karenzzeit in der Regel vom Versicherungsnehmer selbst gewählt werden kann, während die Wartezeit vom Versicherer vorgegeben wird. Die Karenzzeit kann je nach Versicherung individuell vereinbart werden, während die Wartezeit in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist und für alle Versicherungsnehmer gleich ist.

Zusammenfassung
Karenzzeit und Wartezeit sind Zeitspannen zwischen dem Abschluss einer Versicherung und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Die Karenzzeit schützt Versicherungen vor Missbrauch und beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer in dieser Zeit nicht gegen bestimmte Risiken geschützt ist, trotz Beitragszahlungen. Sie ist oft in der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Die Wartezeit hingegen schützt vor bestehenden Risiken und schließt bestimmte Leistungen für diese Zeit aus. Beide Konzepte dienen der Risikominimierung für Versicherer, unterscheiden sich jedoch darin, dass die Karenzzeit eine Eigenbeteiligung darstellt und oft vom Versicherungsnehmer gewählt wird, während die Wartezeit vom Versicherer vorgegeben wird und für alle Versicherungsnehmer gleich ist.