Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kündigung durch den Versicherer

Eine Kündigung durch den Versicherer ist eine einseitige Beendigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer. Dabei wird der Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer aufgelöst und die Versicherungsleistungen enden.

Welche Gründe können zu einer Kündigung durch den Versicherer führen?
Eine Kündigung durch den Versicherer kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  1. Einer der häufigsten Gründe ist die Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge durch den Versicherungsnehmer. Wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht fristgerecht zahlt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen.
  2. Ein weiterer Grund für eine Kündigung durch den Versicherer kann ein Verstoß gegen die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sein. Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrages einhalten muss. Dazu gehört zum Beispiel die Mitteilung von Änderungen der persönlichen oder versicherten Umstände. Wenn der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
  3. Auch bei einer arglistigen Täuschung des Versicherers kann dieser den Vertrag kündigen. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, um einen günstigeren Versicherungsschutz zu erhalten.
  4. Auch bei einer Änderung der Risikosituation kann der Versicherer eine Kündigung aussprechen. Dies ist der Fall, wenn sich die versicherten Risiken so verändern, dass der Versicherer nicht mehr bereit ist, diese zu versichern.

Kann der Versicherer den Vertrag auch im Schadensfall kündigen?
Ja, in bestimmten Fällen kann der Versicherer auch im Schadensfall den Vertrag kündigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat oder grob fahrlässig gehandelt hat. Auch bei einer Häufung von Schäden kann der Versicherer den Vertrag kündigen, da dies ein erhöhtes Risiko für ihn darstellt.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Versicherer?
Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Versicherer ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel einen Monat. In einigen Fällen kann jedoch eine längere Frist im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Diese darf jedoch nicht länger als drei Monate sein.

Welche Form muss eine Kündigung durch den Versicherer haben?
Eine Kündigung durch den Versicherer muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung müssen angegeben werden. Zudem muss die Kündigung rechtzeitig vor dem geplanten Kündigungstermin beim Versicherungsnehmer eingehen.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung durch den Versicherer?
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, gegen die Kündigung durch den Versicherer Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung schriftlich beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer muss dann innerhalb von vier Wochen auf den Widerspruch reagieren und gegebenenfalls die Kündigung zurücknehmen.
Zudem hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine schriftliche Begründung der Kündigung sowie auf die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge, die auf den Zeitraum nach der Kündigung entfallen.

Zusammenfassung
Eine Kündigung durch den Versicherer beendet einseitig den Versicherungsvertrag und kann aufgrund von Nichtzahlung der Beiträge, Verletzung von Obliegenheiten, arglistiger Täuschung oder Risikoänderungen erfolgen. Auch im Schadensfall kann gekündigt werden, etwa bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich einen Monat, kann aber vertraglich bis zu drei Monate sein. Die Kündigung muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Der Versicherungsnehmer kann Widerspruch einlegen und hat Anspruch auf eine Begründung sowie Rückzahlung von Beiträgen für die Zeit nach der Kündigung.
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie hier: Wenn der Versicherer den Vertrag kündigt

Synonyme: Kündigung durch das Versicherungsunternehmen,Kündigung durch die Versicherung