Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Mediation | Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung. In einem Mediationsverfahren begleitet ein unabhängiger und neutraler (allparteilicher) Mediator die Medianden genannten Konfliktparteien auf dem Weg zu ihrer Konfliktlösung. Die Medianden versuchen in der Mediation, eine gemeinsame Vereinbarung zur Konfliktlösung zu erarbeiten, die allen Bedürfnissen und Interessen gerecht wird (Win-Win-Situation). Der Mediator trifft in der Mediation keine eigenen Entscheidungen im Hinblick auf den Konflikt, sondern ist lediglich für das Mediationsverfahren verantwortlich. Ihm obliegt es, das Mediationsverfahren zu strukturieren und durch verschiedene Kommunikationstechniken und Fragetechniken die Medianden zu unterstützen. Die Mediation hat ihren Ursprung in der außergerichtlichen Konfliktregelung und greift auf Ansätze aus der Konfliktforschung, Verhandlungsforschung, Psychologie, Psychotherapie, Kommunikationswissenschaft und Systemischen Therapie zurück. Basis einer jeden Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Medianden. Während der Mediator die Verantwortung für die Struktur und den Prozess der Mediation übernimmt, sind die Medianden verantwortlich für deren Inhalt. Die Lösung des Konflikts erfolgt durch die Medianden selbst. Der Mediator unterstützt sie dabei, was die Mediation auch von einer Schlichtung, einem Schiedsverfahren, einem Güteverfahren oder einem Gerichtsverfahren abgrenzt. Die Mediation ist als ein Verfahren und nicht als Institution wie etwa ein Gericht zu betrachten. Der Mediator spricht kein Urteil und fällt auch keine Entscheidung. Ziel einer Mediation ist eine einvernehmliche und außergerichtliche Konfliktlösung durch einen wechselseitigen Austausch und mit einer verbindlichen und zukunftsorientiert ausgerichteten Lösung. Eine Mediation kann Konflikte aus unterschiedlichen Bereichen beilegen. Häufig werden bei Trennungen, Ehescheidungen, betrieblichen Konflikten und vielen anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten Mediationsverfahren durchgeführt. Gerichte sind in einigen Sparten berechtigt, den Parteien die Durchführung einer Mediation aufzuerlegen, bevor überhaupt ein streitiges Verfahren durchgeführt werden kann. Im Gegensatz zum klassischen Gerichtsverfahren gilt eine Mediation als schneller, flexibler, unbürokratischer und kostengünstiger. Auch aus diesen Gründen sind viele Rechtsschutzversicherungen dazu übergegangen, die Kosten für eine Mediation zu übernehmen.
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