Begriff | Definition |
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Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen | Bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen handelt es sich um Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die ihrer Satzung entsprechend in einem historischen und regional bezogenen Gebiet die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Schadenversicherungen betreiben. Als Individualversicherungen wurden öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen von Ländern oder Gemeinden gegründet sowie verwaltet. Als Körperschafen des öffentlichen Rechts genießen die Versicherungsunternehmen gewisse Vorrechte gegenüber Privatunternehmen, unterliegen aber in fachlicher Sicht der Staatsaufsicht. Die Anzahl öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen hat sich stark reduziert, da der Großteil der Versicherungsunternehmen heute privatrechtlich organisiert ist. Ihre Wurzeln haben öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen in der Feuerversicherung. Bei Zwangsanstalten wie der Hamburger Feuerkasse entstand ab dem Jahr 1676 das Versicherungsverhältnis kraft Gesetz. Bei Monopolanstalten ohne Versicherungszwang stand es Versicherungsnehmern frei, sich in der Gebäudefeuerversicherung zu versichern. Wenn dies der Fall sein sollte, dann ging dies aber nur über die jeweilige öffentlich-rechtliche Versicherung. Wettbewerbsanstalten standen hingegen mit Privatversicherungen im Wettbewerb und konnten nicht von Vorrechten profitieren.
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