Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflegekasse

Die Pflegekasse ist eine gesetzliche Einrichtung, die für die Finanzierung der Pflegeleistungen in Deutschland zuständig ist. Sie ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und wurde im Jahr 1995 im Rahmen der Pflegeversicherung eingeführt.

Welche Aufgaben hat die Pflegekasse?
Die Hauptaufgabe der Pflegekasse ist es, die Kosten für pflegerische Leistungen zu übernehmen. Dazu gehören unter anderem die häusliche Pflege, die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege sowie die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse ist auch für die Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zuständig.

Wer kann Leistungen von der Pflegekasse erhalten?
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen pflegebedürftig sind, Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Auch privat Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beantragen.

Wie wird die Pflegekasse finanziert?
Die Pflegekasse wird durch Beiträge der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes und der Länder finanziert. Die Beiträge werden von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben.

Welche gesetzliche Grundlage hat die Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) gesetzlich verankert. Dieses Gesetz regelt die Leistungen der Pflegekasse sowie die Beitragshöhe und die Finanzierung. Zusätzlich gibt es noch weitere Gesetze, die die Aufgaben und Zuständigkeiten der Pflegekasse regeln, wie zum Beispiel das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Elftes Buch des SGB (SGB XI).

Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt in erster Linie die Kosten für pflegerische Leistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

  1. Dazu gehören zum Beispiel die Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität), die Behandlungspflege (wie Verbandswechsel und Medikamentengabe) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
  2. Auch Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle oder Pflegebetten, können von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten?
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Dabei werden verschiedene Kriterien, wie zum Beispiel der Grad der Selbstständigkeit und die Schwere der Einschränkungen, berücksichtigt. Zudem muss der Antragsteller in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wie wird der Pflegebedarf ermittelt?
Der Pflegebedarf wird mithilfe des sogenannten Pflegegrads ermittelt. Dieser wird durch den MDK anhand von sechs verschiedenen Modulen festgestellt. Dazu gehören unter anderem die Mobilität, die kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Selbstversorgung. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.

Welche Rolle spielen Angehörige bei der Pflegekasse?
Angehörige können eine wichtige Rolle bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse spielen. Sie können den Antragsteller bei der Antragstellung unterstützen und auch bei der Organisation und Durchführung der pflegerischen Leistungen helfen. Zudem haben Angehörige Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Pflegekasse.

Wie kann man Leistungen bei der Pflegekasse beantragen?
Um Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann bei der Pflegekasse oder bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Der Antragsteller sollte dabei alle relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel den Bescheid des MDK über den Pflegegrad, beilegen. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Leistungen.

Zusammenfassung
Die Pflegekasse ist eine gesetzliche Einrichtung in Deutschland, die seit 1995 existiert und Teil der Krankenversicherung ist. Ihre Aufgabe ist die Finanzierung von Pflegeleistungen wie häusliche, Tages- und vollstationäre Pflege sowie die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Rechtlich basiert sie auf dem Pflegeversicherungsgesetz und wird durch Beiträge der Versicherten sowie staatliche Zuschüsse finanziert. Leistungen werden bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und gesetzlicher Krankenversicherung gewährt, wobei der Pflegebedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bewertet wird.