Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Quereinsteiger | Als Quereinsteiger oder Seiteneinsteiger werden Arbeitnehmer bezeichnet, die beruflich in ein fremdes Tätigkeitsfeld wechseln, ohne hierfür vorab eine klassische Ausbildung abgeschlossen zu haben. Quereinsteiger entscheiden sich häufig wegen besonderer Talente oder Fähigkeiten zu einem beruflichen Wechsel. Quereinsteiger gibt es in nahezu allen Berufen bei denen die Berufsbezeichnung nicht offiziell unter Schutz steht. Besonders häufig wählen Quereinsteiger ihr neues Tätigkeitsgebiet in Bereichen wie Pflege, IT, Marketing, Finanzen, Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung oder Versicherungen. Als sinnvoll wird ein Quereinstig immer dann erachtet, wenn jemand über besondere Fähigkeiten verfügt, die im neuen Beruf besonders gefragt sind. Aber auch wenn jemand unzufrieden im Job ist oder eine Kündigung erhalten hat, kann dies zum Quereinstieg motivieren. Quereinsteiger haben die Möglichkeit, ihre berufliche Zukunft neu zu sichern und ihre Zufriedenheit zu erhöhen. Manchmal führen auch fehlende Möglichkeiten der Weiterentwicklung im „alten“ Unternehmen zu einem Quereinstieg. Je nach gewünschtem Beruf oder Tätigkeitsfeld bedarf es einer Weiterbildung oder ergänzenden Ausbildung für Quereinsteiger. Eine entsprechende Ausbildung im neuen Beruf ist sinnvoll, um später auch eine entsprechende Qualifikation nachweisen zu können.
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