Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Regelaltersrente | Unter der Regelaltersrente versteht man eine Altersrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird und die als Regelaltersgrenze das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters voraussetzt. Das bedeutet, dass die Regelaltersrente in der Regel ab dem 65. Lebensjahr gezahlt wird, wobei es hierbei je nach Geburtsjahr Übergangsregelungen gibt. So liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bei 65 Jahren, während es für die nach 1964 Geborenen schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Um die Regelaltersrente zu erhalten, müssen Versicherte grundsätzlich mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder um freiwillige Beiträge handelt. Auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, um die erforderlichen fünf Jahre zu erreichen. Eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente ist zudem, dass der Versicherte nicht mehr erwerbstätig ist oder nur noch geringfügig beschäftigt ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, neben der Regelaltersrente noch bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Rente gekürzt werden kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Regelaltersrente ist die Höhe der Rente. Diese richtet sich in erster Linie nach den eingezahlten Beiträgen und den Entgeltpunkten, die im Laufe des Erwerbslebens erworben wurden. Dabei gilt: Je höher die Beiträge und Entgeltpunkte, desto höher fällt auch die Regelaltersrente aus. Zudem spielt auch die Anzahl der Versicherungsjahre eine Rolle. Wer länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält in der Regel auch eine höhere Rente. Ein wichtiger Punkt, der bei der Regelaltersrente zu beachten ist, ist die steuerliche Behandlung. Die Rente wird in der Regel als Einkommen besteuert und unterliegt somit dem individuellen Steuersatz. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und Vergünstigungen, die je nach persönlicher Situation und Rentenhöhe variieren können. Zu guter Letzt ist es wichtig zu wissen, dass die Regelaltersrente nicht automatisch ausgezahlt wird. Versicherte müssen einen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung stellen, um die Rente zu erhalten. Dies sollte in der Regel spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn geschehen. Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig über die individuelle Rentensituation zu informieren und gegebenenfalls eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Rentenhöhe zu erzielen. |