Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge, die in Deutschland von bestimmten Personengruppen gezahlt werden müssen, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. In Deutschland gibt es verschiedene Pflichtbeiträge, die je nach Personengruppe und Versicherungsart gezahlt werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland die wichtigste Form der Altersvorsorge. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.
    Die gesetzliche Grundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Dort sind unter anderem die Höhe der Beiträge und die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung geregelt.

  2. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Personen. Sie dient der Absicherung im Krankheitsfall und umfasst unter anderem die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ebenfalls von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.
    Die gesetzliche Grundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dort sind unter anderem die Höhe der Beiträge und die Leistungen der Krankenversicherung geregelt.

  3. Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung
    Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Personen. Sie dient der Absicherung im Pflegefall und umfasst unter anderem die Kosten für Pflegeleistungen. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden ebenfalls von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.
    Die gesetzliche Grundlage für die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Dort sind unter anderem die Höhe der Beiträge und die Leistungen der Pflegeversicherung geregelt.

  4. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
    Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland beschäftigten Personen. Sie dient der Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit und umfasst unter anderem das Arbeitslosengeld. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.
    Die gesetzliche Grundlage für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB) III. Dort sind unter anderem die Höhe der Beiträge und die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld geregelt.

  5. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
    Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland beschäftigten Personen. Sie dient der Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern alleine getragen. Der Beitragssatz variiert je nach Branche und Gefahrenklasse.
    Die gesetzliche Grundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII). Dort sind unter anderem die Höhe der Beiträge und die Leistungen der Unfallversicherung geregelt.

Zusammenfassung
In Deutschland müssen bestimmte Personengruppen Pflichtbeiträge leisten, um soziale Sicherheit im Falle verschiedener Risiken zu gewährleisten. Diese Beiträge umfassen die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge gemeinsam, mit Ausnahme der Unfallversicherung, die allein von den Arbeitgebern bezahlt wird. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Beiträge finden sich in den entsprechenden Büchern des Sozialgesetzbuchs (SGB).

Synonyme: Pflichtbeitrag