Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Rettungspflicht | Im versicherungstechnischen Bereich handelt es sich bei der Rettungspflicht um die Pflicht von Versicherungsnehmern, alle ihnen zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden ganz abzuwenden oder aber um diesen möglichst gering zu halten. Versicherungsnehmer sollten sich nicht automatisch auf den Versicherungsschutz verlassen, sondern generell so handeln, als würde keine Absicherung vorliegen. Grundsätzlich gilt bei der Rettungspflicht, dass der Personenschutz vor dem Schutz von Sachen steht. Die Rettungspflicht gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern und entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Kommen Versicherungsnehmer ihren Obliegenheiten nicht nach, können Versicherungsgesellschaften ihre Leistung verweigern. Versicherungen sind daran interessiert, Schäden für versicherte Risiken so gering wie möglich zu halten. Die Obliegenheit der Rettungspflicht löst in ihrer Erfüllung Rettungskosten aus, die von der Versicherungsgesellschaft ersetzt werden. In der Schadenversicherung müssen Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens ihrer Rettungspflicht nachkommen, um Schäden abzuwenden oder zu mindern. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die Versicherungsnehmer auch ergreifen würden, wenn sie den Schaden selbst auszugleichen hätten. Dies beinhaltet zum Beispiel das Alarmieren der Feuerwehr, Löschversuche oder die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei in Fällen von Diebstahl. In der Kfz-Versicherung beinhaltet die Rettungspflicht die Pflicht von Versicherungsnehmern, bei Verkehrsunfällen die Schäden so gering wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört das Versorgen von Verletzten oder Absichern des Unfallortes.
|