Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Obliegenheit | Obliegenheiten sind ein wichtiger Bestandteil des Rechts- und Versicherungswesens. Sie dienen dazu, bestimmte Verhaltensweisen zu regeln und sicherzustellen, dass Verträge und Gesetze eingehalten werden. Obliegenheiten können sowohl für den Schutz der beteiligten Parteien als auch für die Allgemeinheit von großer Bedeutung sein. Obliegenheiten bei Versicherungen Beispiele für Obliegenheiten bei Versicherungen
Im Versicherungsbereich sind Obliegenheiten von besonderer Bedeutung, da sie dazu dienen, eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Obliegenheiten bei Versicherungen gehören die Anzeigepflicht, die Prämienzahlung, die Schadenmeldung, die Schadenminderungspflicht und die Mitwirkungspflicht. Um im Schadensfall den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten, ist es daher wichtig, diese Obliegenheiten zu beachten und einzuhalten. |