Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Obliegenheit

Obliegenheiten sind ein wichtiger Bestandteil des Rechts- und Versicherungswesens. Sie dienen dazu, bestimmte Verhaltensweisen zu regeln und sicherzustellen, dass Verträge und Gesetze eingehalten werden. Obliegenheiten können sowohl für den Schutz der beteiligten Parteien als auch für die Allgemeinheit von großer Bedeutung sein.

Obliegenheiten bei Versicherungen
Im Versicherungsbereich sind Obliegenheiten von besonderer Bedeutung, da sie dazu dienen, die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers zu regeln. Sie sind Bestandteil des Versicherungsvertrags und müssen von beiden Parteien eingehalten werden, um eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall zu gewährleisten. 

Beispiele für Obliegenheiten bei Versicherungen

  1. Anzeigepflicht
    Eine der wichtigsten Obliegenheiten bei Versicherungen ist die Anzeigepflicht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Informationen über den zu versichernden Gegenstand oder die zu versichernde Person mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Vorerkrankungen oder Risikofaktoren. Diese Informationen sind für den Versicherer wichtig, um das Risiko richtig einschätzen und den Versicherungsvertrag angemessen gestalten zu können.

  2. Prämienzahlung (Beitragszahlungspflicht)
    Eine weitere Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämie. Diese ist in der Regel monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu entrichten und stellt die Gegenleistung für den Versicherungsschutz dar. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen muss.

  3. Schadensmeldung
    Im Falle eines Schadens ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich dem Versicherer zu melden. Je nach Art des Schadens kann dies telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die Schadensmeldung ist wichtig, damit der Versicherer schnell handeln und den Schaden begutachten kann.

  4. Schadenminderungspflicht
    Eine weitere Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist die Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass er alles in seiner Macht stehende tun muss, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zum Beispiel sollte ein Versicherungsnehmer bei einem Wasserschaden sofort Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden, wie zum Beispiel das Abstellen der Wasserzufuhr.

  5. Mitwirkungspflicht
    Auch die Mitwirkungspflicht ist eine wichtige Obliegenheit bei Versicherungen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadensfalls mitzuwirken und dem Versicherer alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit dem Versicherer bei der Schadenregulierung.

Im Versicherungsbereich sind Obliegenheiten von besonderer Bedeutung, da sie dazu dienen, eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Obliegenheiten bei Versicherungen gehören die Anzeigepflicht, die Prämienzahlung, die Schadenmeldung, die Schadenminderungspflicht und die Mitwirkungspflicht. Um im Schadensfall den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten, ist es daher wichtig, diese Obliegenheiten zu beachten und einzuhalten.