Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsfall

Der Begriff "Versicherungsfall" ist ein zentraler Begriff im Versicherungsrecht und bezieht sich auf den Eintritt eines versicherten Ereignisses, für das der Versicherer gemäß dem Versicherungsvertrag zur Leistung verpflichtet ist. Es handelt sich dabei um einen rechtlich definierten Begriff, der sowohl in Gesetzen als auch in Versicherungsverträgen Verwendung findet. Im Folgenden werden die juristische und versicherungsrechtliche Definition des Begriffs sowie die entsprechenden Gesetze und Klauseln näher erläutert.

Was ist die juristische Definition des Begriffs "Versicherungsfall"?
Die juristische Definition des Begriffs "Versicherungsfall" findet sich in § 1 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Dort heißt es: "Versicherungsfall ist das Ereignis, das den Eintritt der von der Versicherung umfassten Gefahr herbeiführt." Diese Definition ist sehr allgemein gehalten und umfasst alle möglichen versicherten Ereignisse, wie beispielsweise Unfälle, Krankheiten, Schäden oder Verluste.

Welche Bedeutung hat der Begriff "Versicherungsfall" im Versicherungsrecht?
Im Versicherungsrecht ist der Begriff "Versicherungsfall" von großer Bedeutung, da er den Zeitpunkt definiert, ab dem der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist. Er markiert somit den Beginn der Leistungspflicht des Versicherers und ist daher für die Abwicklung von Versicherungsfällen von zentraler Bedeutung.

Welche Klauseln regeln den Versicherungsfall in Versicherungsverträgen?
In Versicherungsverträgen wird der Versicherungsfall in der Regel durch sogenannte Versicherungsfälle-Klauseln geregelt. Diese Klauseln legen fest, welche Ereignisse als Versicherungsfall gelten und welche Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalls erfüllt sein müssen. Sie sind somit entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers und sollten daher genau gelesen und verstanden werden.

Welche Arten von Versicherungsfällen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Versicherungsfällen, die je nach Art der Versicherung unterschiedlich definiert werden können. Im Allgemeinen lassen sich jedoch folgende Versicherungsfälle unterscheiden:

  • Sachschäden
    Hierbei handelt es sich um Schäden an Sachen, wie beispielsweise an Gebäuden, Fahrzeugen oder Hausrat.

  • Personenschäden
    Diese umfassen Schäden an der Gesundheit oder dem Leben einer Person, beispielsweise bei Unfällen oder Krankheiten.

  • Vermögensschäden
    Hierbei geht es um Schäden, die durch eine Beeinträchtigung des Vermögens entstehen, beispielsweise bei Diebstahl oder Betrug.

  • Haftpflichtschäden
    Diese entstehen, wenn eine Person oder Sache durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers geschädigt wird und dieser dafür haftbar gemacht wird.

Welche Gesetze regeln den Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, je nach Art der Versicherung. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Gesetze relevant:

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Hier wird der Begriff "Versicherungsfall" definiert und die allgemeinen Grundsätze des Versicherungsrechts festgelegt.

  2. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
    Dieses Gesetz regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und enthält Bestimmungen zu den Pflichten des Versicherers im Versicherungsfall.

  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Im BGB sind die allgemeinen Regelungen zum Vertragsrecht enthalten, die auch für Versicherungsverträge gelten.

  4. Versicherungsbedingungen
    Neben den Gesetzen sind auch die Versicherungsbedingungen, die Bestandteil des Versicherungsvertrages sind, relevant. Sie enthalten spezifische Regelungen zum Versicherungsfall und sollten daher genau gelesen werden.

Zusammenfassung
Der Versicherungsfall ist ein fundamentaler Begriff im Versicherungsrecht, der den Moment beschreibt, ab dem der Versicherer leistungspflichtig wird, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Die rechtliche Definition findet sich im § 1 Abs. 1 VVG. Versicherungsverträge regeln den Versicherungsfall durch spezielle Klauseln, die festlegen, welche Ereignisse als solcher gelten. Es gibt unterschiedliche Arten von Versicherungsfällen wie Sach-, Personen-, Vermögens- und Haftpflichtschäden. Die Regelungen dazu sind im Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Versicherungsbedingungen festgehalten.