Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rohrbruch

Ein Rohrbruch gehört zu den klassischen Leitungswasserschäden. Bei einem Leitungswasserschaden tritt Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung aus, also an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle. Eine Rohrverstopfung oder ein Rohrbruch kann nicht nur an wasserführenden Leitungen im Gebäude auftreten, sondern auch außerhalb an Ableitungsrohren. Bei einem Rohrbruch muss für die Abwicklung über die Versicherung das Rohr nicht vollständig brechen. Ein Rohrbruch liegt beispielsweise auch dann vor, wenn durch Korrosion Risse im Rohr entstanden sind oder Wasser durch Löcher in der Leitung austritt. Ist jedoch nur eine Dichtung der Leitungsverbindung porös oder defekt, handelt es sich nicht um einen Rohrbruch.

Ein Schaden durch einen Rohrbruch kann entweder von der Haftpflichtversicherung, der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung übernommen werden. Es kommt für die Schadensabwicklung darauf an, welche Ursachen oder Umstände zum Schaden geführt haben. Zusätzlich kommt es auch darauf an, ob grob fahrlässiges Verhalten mitversichert ist. Grob fahrlässig könnte beispielsweise gewertet werden, wenn in den Wintermonaten die Heizungen komplett abgestellt wurden und deshalb die Leitungen einfrieren und brechen. Derartige Fälle können aber durch eine Frostschadenversicherung abgesichert werden. Rohrbrüche aufgrund von normalen Abnutzungserscheinungen fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz.

Die Wohngebäudeversicherung enthält häufig den Schutz gegen Leitungswasserschäden und übernimmt die Kosten für die Reparaturarbeiten am Haus und am Grundstück nach einem Rohrbruch. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Folgeschäden wie für die Instandsetzung der Bausubstanz. Hierunter fällt das Gebäude samt Keller, Zubehör, Nebengebäude oder Einbaumöbel. Je nach Vertrag und Tarif kommt auch die Erstattung von Mietausfällen in Betracht.

Bei einem Wasserrohrbruch kann die Hausratversicherung beschädigte Möbel, Elektrogeräte und persönliche Besitztümer im versicherten Objekt bis zur maximalen Versicherungssumme erstatten. Wurde ein Wasserschaden durch eine Rohrverstopfung selbst verursacht, kommt für die Übernahme des Schadens die private Haftpflichtversicherung in Betracht. Haftpflichtversicherungen decken häufig auch Schäden durch fahrlässiges Verhalten ab. Bei einem Rohrbruch ersetzt die Haftpflichtversicherung dann den Reparaturschaden am Haus, aber nicht den Hausrat.