Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückdeckungsversicherung

Eine Rückdeckungsversicherung gilt als Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Durch eine Pensionszusage oder Direktzusage verpflichten sich Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern zur Zahlung von Versorgungsleistungen. Zugesagt werden können einmalige Kapitalzahlungen oder Renten. Um diese Verpflichtungen später auch erfüllen zu können, schließen Unternehmen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Das arbeitgebende Unternehmen ist dann Versicherungsnehmer, Beitragszahler und auch Bezugsberechtigter. Versicherte Person ist jedoch der Versorgungsanwärter, also der jeweilige Mitarbeiter. Die Rückdeckungsversicherung zahlt die Leistungen an das Unternehmen aus, was davon seine Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erfüllen kann. Bei einer Direktversicherung werden die Leistungen von der Versicherungsgesellschaft direkt an die bezugsberechtigten Arbeitnehmer bzw. Hinterbliebene ausgezahlt.

Tritt ein Unternehmen einer Unterstützungskasse bei, um Mitarbeitern eine Altersversorgung zukommen zu lassen, tritt bei der Rückdeckungsversicherung die Kasse an die Stelle des Unternehmens. Das Unternehmen stattet die Unterstützungskasse mit den notwendigen Mitteln aus, damit diese Versorgungsleistungen auszahlen kann. Die Unterstützungskasse schließt in diesen Fällen eine Rückdeckungsversicherung als Versicherungsnehmerin ab. Sie zahlt die Beiträge und ist auch bezugsberechtigt, weshalb die Versicherungsleistungen auch an sie ausgezahlt und entsprechend weitergeleitet werden.

Bei Rückdeckungsversicherung wird zwischen der partiellen (teilweisen), vollen und kongruenten Rückdeckung unterschieden. Bei der teilweisen Rückendeckung werden nur bestimmte Risiken wie Invalidität oder Tod rückversichert. Die volle Rückdeckungsversicherung versichert Kapital, obwohl Renten zugesagt werden. Von dem Kapital können jedoch die Renten voll ausgeglichen werden. Eine kongruente Rückdeckungsversicherung versichert die zugesagten Leistungen deckungsgleich.

Neben der Rückdeckungsversicherung gibt es auch andere Instrumente für die Finanzierung der Altersversorgung.