Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückgewährbeitrag

Bei Unfallversicherungen gibt es häufig die Möglichkeit des Rückgewährbeitrags. Hierbei wird ein Teil des Beitrags für den Versicherungsschutz eingesetzt und der andere Anteil mit einem festen Zinssatz angelegt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dieser Anlageteil inklusive Zinsen und potenzieller Überschüsse als Einmalbetrag oder aber als monatliche Rente ausgezahlt. Dadurch ähnelt der Rückgewährbeitrag bei der Unfallversicherung einer Kapitallebensversicherung bzw. einer Altersvorsorge.

Die Kombination aus Unfallversicherung mit Rückgewährbeitrag ist natürlich teurer als eine normale Absicherung. Des Weiteren werden diese Kombinationsversicherungen nur mit langen Laufzeiten angeboten, die häufig 20 Jahre andauern. Unfallversicherungen mit Rückgewähr haben einen Rückkaufswert. Wird die Versicherung vor Ablauf gekündigt, muss mit Verlusten gerechnet werden. Rückgewährbeiträge bei Unfallversicherungen werden verhältnismäßig niedrig verzinst.

Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit Rückgewährbeitrag sollte darauf geachtet werden, einen Vertrag mit garantierter Beitragsrückzahlung auszuwählen. In diesem Fall erfolgt die Beitragsrückzahlung auch für den Fall, dass bereits Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch genommen wurden. Einige Versicherungsgesellschaften schließen dies aus.

In der PKV, also der privaten Krankenversicherung, ist die Beitragsrückgewähr eine Form für eine Beitragsermäßigung. Versicherte können über die Beitragsrückgewähr einen Rückzahlungsbetrag erhalten, wenn sie im vorangegangenen Jahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen haben.