Der Übertragungswert ist ein Begriff aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Er beschreibt den Wert, der bei einem Arbeitgeberwechsel oder einem Wechsel der privaten Krankenversicherung von einem Versicherer zum anderen übertragen werden kann. Dieser Wert wird in Form von Ansprüchen auf Betriebsrenten oder Alterungsrückstellungen ausgedrückt.
Übertragungswert in der betrieblichen Altersversorgung (BAV)
Der Übertragungswert ist eine zentrale Größe in der betrieblichen Altersversorgung (BAV), die angibt, welcher Wert bei einem Arbeitgeberwechsel oder einem Übertrag auf einen anderen Durchführungsweg übertragen wird.
Die Berechnung des Übertragungswerts wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt und schützt die Ansprüche der Arbeitnehmer. Bei der Berechnung werden Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Beitragshöhe und Versorgungsart berücksichtigt.
Der Übertragungswert beeinflusst direkt die Höhe der Versorgungsansprüche und kann bei einem Arbeitgeberwechsel teilweise verfallen. Bei einem Durchführungswechsel wird der Wert oftmals in eine Kapitalleistung umgewandelt.
In einer Insolvenzsituation wird der Übertragungswert zur Sicherung der Ansprüche auf eine externe Versorgungseinrichtung übertragen, wobei auch hier nicht immer eine vollständige Übertragung möglich ist.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten auf eine korrekte Berechnung des Übertragungswerts achten, um Ansprüche zu sichern bzw. Haftungsrisiken zu vermeiden.
Übertragungswert in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Der Übertragungswert in der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung von Beiträgen und Leistungen. Er zeigt auf, wie viel der gezahlten Prämien für die Altersrückstellungen verwendet wird, um später Krankheitskosten im Alter abzudecken. Die Berechnung des Übertragungswertes erfolgt jährlich und berücksichtigt individuelle Faktoren wie Eintrittsalter, Beitragshöhe, Versicherungsdauer und künftige Gesundheitskosten.
Zur Ermittlung des Übertragungswertes werden die Beiträge um Verwaltungs- und Risikokosten bereinigt, wobei der restliche Betrag für die Alterungsrückstellungen eingesetzt wird. Der Übertragungswert gibt an, welcher Beitragsteil dafür genutzt wird. Ein höherer Übertragungswert bedeutet mehr Geld in den Alterungsrückstellungen und niedrigere Beitragsrückerstattungen für das betreffende Jahr.
Die Höhe des Übertragungswertes beeinflusst die Beiträge und Leistungen in der PKV: Ein hoher Wert führt zu niedrigeren Beiträgen im Alter, aber auch zu geringeren Rückerstattungen. Umgekehrt resultiert ein niedriger Übertragungswert in höheren Beiträgen im Alter und größeren Rückerstattungen.
Die Festlegung des Übertragungswertes wird durch Gesetze wie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Beitragsrückerstattungsverordnung (BRüV) und das Alterungsrückstellungsgesetz (AltRückG) geregelt. Diese bestimmen, wie Rückstellungen zu bilden und zu verwenden sind.
Zusammenfassung
Der Übertragungswert ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Krankenversicherung, der angibt, was bei Wechsel des Arbeitgebers oder der Versicherung übertragen werden kann. In der BAV wird der Wert durch Faktoren wie Betriebszugehörigkeit bestimmt und kann bei einem Wechsel teilweise verfallen, während er in der PKV die Höhe der Alterungsrückstellungen beeinflusst, was wiederum die Beiträge im Alter und mögliche Rückerstattungen bestimmt. Die Berechnung unterliegt gesetzlichen Regelungen, um Arbeitnehmeransprüche zu schützen und Haftungsrisiken für Arbeitgeber zu vermeiden.
Synonyme:
Übertragungswert