Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Verletztenrente | Eine Verletztenrente ist eine finanzielle Leistung, die an Personen gezahlt wird, die aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Sie ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung und dient als Ersatz für den Verdienstausfall, der durch die Verletzung oder Erkrankung entsteht. Wann wird sie bezahlt? Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen Im Gegensatz dazu gibt es auch private Unfallversicherungen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen von den Versicherten selbst abgeschlossen werden. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, zahlt die private Versicherung eine vereinbarte Summe an die versicherte Person aus. Diese Summe kann je nach Vertrag und Versicherungsunternehmen variieren. Leistungen der Verletztenrente Neben der Verletztenrente können auch weitere Leistungen wie z.B. medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Umschulungen oder Rentenzahlungen an Hinterbliebene (Witwen- oder Waisenrente) von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Voraussetzungen für den Bezug einer Verletztenrente
Zusammenfassung |