Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Verletztenrente

Eine Verletztenrente ist eine finanzielle Leistung, die an Personen gezahlt wird, die aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Sie ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung und dient als Ersatz für den Verdienstausfall, der durch die Verletzung oder Erkrankung entsteht.

Wann wird sie bezahlt?
Die Verletztenrente wird in der Regel dann bezahlt, wenn die verletzte oder erkrankte Person aufgrund der Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen. Dies kann sowohl bei Arbeitsunfällen als auch bei Berufskrankheiten der Fall sein. Auch bei Wegeunfällen, die auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren, kann eine Verletztenrente gezahlt werden.

Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen
Die Verletztenrente wird in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, die ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland ist. Sie ist für alle Beschäftigten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Arbeitgebern finanziert. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem bisherigen Einkommen der verletzten Person.

Im Gegensatz dazu gibt es auch private Unfallversicherungen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen von den Versicherten selbst abgeschlossen werden. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, zahlt die private Versicherung eine vereinbarte Summe an die versicherte Person aus. Diese Summe kann je nach Vertrag und Versicherungsunternehmen variieren.

Leistungen der Verletztenrente
Die Verletztenrente dient als Ersatz für den Verdienstausfall und wird in der Regel als monatliche Zahlung geleistet. Sie kann jedoch auch als Einmalzahlung ausgezahlt werden, wenn die verletzte Person aufgrund der Beeinträchtigung nicht mehr arbeitsfähig ist. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), der durch ärztliche Gutachten ermittelt wird. Je höher die MdE, desto höher ist auch die Verletztenrente.

Neben der Verletztenrente können auch weitere Leistungen wie z.B. medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Umschulungen oder Rentenzahlungen an Hinterbliebene (Witwen- oder Waisenrente) von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden.

Voraussetzungen für den Bezug einer Verletztenrente
Um eine Verletztenrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

  1. Versicherungspflicht
    Die verletzte Person muss zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versichert gewesen sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Person in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand.
  2. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
    Die Verletzung oder Erkrankung muss entweder durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht worden sein.
  3. Dauerhafte Beeinträchtigung
    Die verletzte Person muss aufgrund der Verletzung oder Erkrankung dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein.
  4. Antragstellung
    Um eine Verletztenrente zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt werden. Dies sollte innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Unfall oder der Erkrankung geschehen.

Zusammenfassung
Die Verletztenrente ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung für Personen, die aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Sie wird gezahlt, wenn jemand dauerhaft erwerbsunfähig ist, beispielsweise durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder Wegeunfälle. Finanziert wird sie durch die Arbeitgeber und bemisst sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem vorherigen Einkommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen gibt es auch private Unfallversicherungen, die individuell abgeschlossen werden können. Die Verletztenrente wird meist monatlich ausgezahlt und ergänzt durch weitere Leistungen wie medizinische Behandlungen oder Rehabilitation. Voraussetzungen für den Bezug sind eine bestehende Versicherungspflicht, ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sowie eine dauerhafte Beeinträchtigung. Ein Antrag muss innerhalb von drei Jahren bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingereicht werden.