Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wenigfahrerrabatt

Der Wenigfahrerrabatt ist ein Nachlass auf die Kfz-Versicherungsprämie für Personen, die ihr Fahrzeug nur selten nutzen und somit eine geringe Kilometerleistung pro Jahr aufweisen, üblicherweise unter 10.000 Kilometer.

  1. Dieser Rabatt verringert das Risiko für Versicherungen, da weniger genutzte Fahrzeuge ein geringeres Unfallrisiko darstellen.
  2. Juristisch ist der Rabatt eine vertragliche Vereinbarung, die in den Versicherungsbedingungen ausgeführt ist, und erfordert einen Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung durch den Versicherungsnehmer.
  3. Versicherungsrechtlich ist der Rabatt im § 12 Abs. 1 Nr. 3a des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt, wo festgelegt ist, dass der Versicherer einen Rabatt gewähren kann.
  4. Die Bedingungen und die genaue Höhe des Rabatts sowie die Folgen bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung sind in den Klauseln der Versicherungsbedingungen festgeschrieben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Wenigfahrerrabatt zu erhalten?
Um den Wenigfahrerrabatt zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Dazu gehört in erster Linie die geringe Kilometerleistung des Fahrzeugs. Diese muss in der Regel unter 10.000 Kilometern pro Jahr liegen, kann jedoch je nach Versicherungsunternehmen variieren.
  2. Zudem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er tatsächlich nur eine geringe Kilometerleistung hat. Dies kann zum Beispiel durch einen Kilometerstandsnachweis erfolgen.

Welche Auswirkungen hat eine Überschreitung der Kilometerleistung auf den Wenigfahrerrabatt?
Wenn der Versicherungsnehmer die vereinbarte Kilometerleistung überschreitet, kann dies Auswirkungen auf den Wenigfahrerrabatt haben. In den Versicherungsbedingungen ist in der Regel festgelegt, dass der Versicherer bei einer Überschreitung der Kilometerleistung den Rabatt anteilig kürzen oder ganz streichen kann. Dies dient dazu, das erhöhte Risiko für den Versicherer abzudecken.

Zusammenfassung
Der Wenigfahrerrabatt wird Fahrern gewährt, die ihr Auto selten nutzen und weniger als 10.000 Kilometer pro Jahr fahren, wodurch das Unfallrisiko sinkt. Versicherungsnehmer müssen ihre geringe Fahrleistung nachweisen, um den Rabatt zu erhalten, dessen Bedingungen rechtlich im Versicherungsvertragsgesetz verankert sind. Überschreitet man die vereinbarte Kilometerleistung, kann der Rabatt reduziert oder gestrichen werden, um das Risiko für die Versicherung anzupassen.