Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Wiederinkraftsetzung | Die Wiederinkraftsetzung ist ein juristischer und versicherungsrechtlicher Begriff, der die Wiederaufnahme einer zuvor beendeten rechtlichen Beziehung oder einer Versicherung beschreibt. Im juristischen Kontext bedeutet dies, dass ein aufgelöster Vertrag oder eine erloschene Vollmacht wieder gültig wird und die beteiligten Parteien ihre Rechte und Pflichten erneut ausüben können. Im Versicherungsrecht bezieht sich die Wiederinkraftsetzung auf die Erneuerung einer gekündigten oder beendeten Versicherungspolice, etwa wenn ein Versicherungsnehmer in Verzug mit den Zahlungen war. Durch die Wiederinkraftsetzung wird der ursprüngliche Versicherungsschutz wiederhergestellt. Welche Gesetze regeln die Wiederinkraftsetzung?
Welche Klauseln regeln die Wiederinkraftsetzung in Verträgen? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wiederinkraftsetzung möglich?
Was sind die Folgen einer Wiederinkraftsetzung? Zusammenfassung |