Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wiederinkraftsetzung

Die Wiederinkraftsetzung ist ein juristischer und versicherungsrechtlicher Begriff, der die Wiederaufnahme einer zuvor beendeten rechtlichen Beziehung oder einer Versicherung beschreibt. Im juristischen Kontext bedeutet dies, dass ein aufgelöster Vertrag oder eine erloschene Vollmacht wieder gültig wird und die beteiligten Parteien ihre Rechte und Pflichten erneut ausüben können. Im Versicherungsrecht bezieht sich die Wiederinkraftsetzung auf die Erneuerung einer gekündigten oder beendeten Versicherungspolice, etwa wenn ein Versicherungsnehmer in Verzug mit den Zahlungen war. Durch die Wiederinkraftsetzung wird der ursprüngliche Versicherungsschutz wiederhergestellt.

Welche Gesetze regeln die Wiederinkraftsetzung?
Die Wiederinkraftsetzung ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, je nachdem um welches Rechtsverhältnis es sich handelt.

  1. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Wiederinkraftsetzung von Verträgen in den §§ 218-222 geregelt.
  2. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich die Regelung in § 38.
  3. Auch im Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es Bestimmungen zur Wiederinkraftsetzung in § 89.

Welche Klauseln regeln die Wiederinkraftsetzung in Verträgen?
In Verträgen können Klauseln zur Wiederinkraftsetzung aufgenommen werden, um die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Vertrags festzulegen. Diese Klauseln können beispielsweise regeln, dass die Wiederinkraftsetzung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder bei Vorliegen bestimmter Bedingungen möglich ist. Auch die Höhe von eventuellen Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit der Wiederinkraftsetzung können in solchen Klauseln festgehalten werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wiederinkraftsetzung möglich?

  1. Im Allgemeinen muss die ursprüngliche Rechtsgrundlage, auf der das Rechtsverhältnis beruht, weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Vertrag, der aufgrund von Unwirksamkeit aufgehoben wurde, nicht wieder in Kraft gesetzt werden kann.
  2. Auch müssen eventuelle offene Zahlungen beglichen werden und die Parteien müssen sich einig sein, die Wiederinkraftsetzung durchzuführen.

Was sind die Folgen einer Wiederinkraftsetzung?
Die Wiederinkraftsetzung führt dazu, dass das Rechtsverhältnis wieder in vollem Umfang gilt und die Parteien ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder der Versicherung erneut wahrnehmen müssen. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen, die während der Zeit der Beendigung vorgenommen wurden, sind ebenfalls wieder gültig. Die Wiederinkraftsetzung hat somit zur Folge, dass das Rechtsverhältnis so behandelt wird, als wäre es nie beendet worden.

Zusammenfassung
Die Wiederinkraftsetzung bezeichnet das Wiederaufleben einer juristischen Beziehung oder Versicherungspolice. Sie ist im BGB, VVG und HGB geregelt und kann durch Klauseln in Verträgen spezifiziert werden. Voraussetzungen sind die Gültigkeit der ursprünglichen Rechtsgrundlage und die Einigung der Parteien. Die Folge ist eine vollständige Wiederherstellung der Rechte und Pflichten, als ob die Beziehung nie beendet worden wäre.