Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

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BegriffDefinition
Wildschaden

Unter Wildschaden versteht man in der Versicherungswelt Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Dies können zum Beispiel Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder landwirtschaftlichen Flächen sein. Der Begriff Wildschaden ist in verschiedenen Gesetzen und Klauseln definiert, um die Versicherungsbedingungen und -leistungen klar zu regeln.

Welche Gesetze regeln den Begriff Wildschaden?
Der Begriff Wildschaden wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt. Dazu gehören das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Auch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze spielen eine Rolle bei der Definition und Regulierung von Wildschäden.

  1. Wie wird der Begriff Wildschaden im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert?
    Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird der Begriff Wildschaden in § 833 definiert. Dort heißt es: "Wer ein Tier hält, ist verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den das Tier einem Dritten widerrechtlich zufügt." Dies bedeutet, dass der Halter eines Tieres für Schäden haftet, die das Tier verursacht, es sei denn, er kann nachweisen, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern.

  2. Welche Rolle spielt das Versicherungsvertragsgesetz bei Wildschäden?
    Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. In § 103 VVG wird der Begriff Wildschaden erwähnt und definiert. Demnach sind Schäden, die durch "Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen" verursacht werden, in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Tierhalters abgedeckt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wie sind Wildschäden versichert?
Die Versicherung von Wildschäden ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes für Landwirte, Waldbesitzer und auch Privatpersonen. Wildschäden können sowohl durch Wildtiere wie Rehe, Wildschweine oder Hirsche als auch durch Haustiere wie Hunde oder Katzen verursacht werden. In dieser Antwort werden wir uns mit den verschiedenen Versicherungen befassen, die Wildschäden abdecken und welche gesetzlichen Grundlagen und Klauseln dabei relevant sind.

  1. Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
    Landwirte sind in der Regel über eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung gegen Wildschäden versichert. Diese Versicherung schützt den Landwirt vor Schadensersatzansprüchen, die durch Schäden an Dritten entstehen. Dabei sind auch Schäden durch Wildtiere abgedeckt, die auf dem eigenen oder gepachteten Land des Landwirts entstehen.

  2. Forstwirtschaftliche Versicherung
    Für Waldbesitzer ist eine forstwirtschaftliche Versicherung empfehlenswert. Diese Versicherung deckt nicht nur Schäden durch Wildtiere, sondern auch durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag ab. Auch hier ist wichtig zu beachten, dass die Versicherung nur für den eigenen oder gepachteten Wald gilt.

  3. Privathaftpflichtversicherung
    Auch Privatpersonen können sich über eine Privathaftpflichtversicherung gegen Wildschäden absichern. Diese Versicherung ist jedoch nicht in jedem Tarif enthalten, daher sollte man dies bei Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung beachten. In der Regel sind Schäden durch Haustiere wie Hunde oder Katzen abgedeckt, jedoch nicht immer Schäden durch Wildtiere.

  4. Jagdhaftpflichtversicherung
    Jäger sind über eine Jagdhaftpflichtversicherung gegen Schäden versichert, die sie bei der Ausübung der Jagd verursachen. Diese Versicherung schützt jedoch nicht vor Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden. Hierfür ist eine separate Versicherung, die sogenannte Jagdhaftpflicht mit Wildschadenklausel, notwendig.

Welche gesetzlichen Grundlagen und Klauseln sind relevant?

  1. Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    Das Bundesjagdgesetz regelt unter anderem die Haftung für Wildschäden. Laut § 29 BJagdG ist der Jagdausübungsberechtigte für Schäden durch Wildtiere auf seinem Jagdrevier verantwortlich. Er haftet jedoch nur, wenn er die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. In der Regel ist der Jagdausübungsberechtigte über eine Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert.

  2. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen. Laut § 39 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu verletzen oder zu töten. Bei Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden, ist es daher wichtig zu prüfen, ob diese durch mutwilliges Handeln entstanden sind.

  3. Wildschadensersatzgesetz (WiSchadEG)
    Das Wildschadensersatzgesetz regelt die Entschädigung für Schäden, die durch Wildtiere an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztiere verursacht werden. Laut § 1 WiSchadEG haben Landwirte und Waldbesitzer Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nachweisen können, dass die Schäden durch Wildtiere verursacht wurden.

  4. Wildschadenklausel
    Die Wildschadenklausel ist eine wichtige Klausel in Versicherungsverträgen, die Schäden durch Wildtiere abdeckt. Sie regelt, in welchem Umfang Schäden durch Wildtiere versichert sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Entschädigung gezahlt wird. Es ist daher wichtig, bei Abschluss einer Versicherung auf die genauen Bedingungen der Wildschadenklausel zu achten.

Zusammenfassung
Wildschäden bezeichnen in der Versicherung Schäden durch wildlebende Tiere, etwa an Fahrzeugen, Gebäuden oder landwirtschaftlichen Flächen. In Deutschland sind sie unter anderem im BGB, VVG, StVG und Bundesjagdgesetz geregelt. Im BGB haftet der Tierhalter für von seinem Tier verursachte Schäden, sofern keine Vorsorge getroffen wurde. Über Versicherungen wie landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht, Forstwirtschaftsversicherung oder Privathaftpflicht können Wildschäden abgedeckt sein, wobei für Jäger eine Jagdhaftpflicht mit Wildschadenklausel relevant sein kann. Gesetzliche Grundlagen bieten außerdem das Bundesnaturschutzgesetz und das Wildschadensersatzgesetz.

Synonyme: Wildschäden