Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Zurechnungszeit | Unter der Zurechnungszeit versteht man den Zeitraum, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie wird in der Regel für die Dauer der Erwerbsminderung gewährt und dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch den Wegfall des Einkommens entsteht. Sie soll somit sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr arbeiten können, dennoch eine ausreichende finanzielle Absicherung haben. Berechnung der Zurechnungszeit Einfluss auf Rentenansprüche Auswirkungen auf andere Sozialleistungen Besonderheiten bei der Zurechnungszeit Zusammenfassung |