Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zurechnungszeit

Unter der Zurechnungszeit versteht man den Zeitraum, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie wird in der Regel für die Dauer der Erwerbsminderung gewährt und dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch den Wegfall des Einkommens entsteht. Sie soll somit sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr arbeiten können, dennoch eine ausreichende finanzielle Absicherung haben.

Berechnung der Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit wird in der Regel von der Rentenversicherung berechnet und ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Alter und dem Grad der Erwerbsminderung. Sie beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist und endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Die genaue Berechnung kann jedoch je nach individueller Situation variieren.

Einfluss auf Rentenansprüche
Die Zurechnungszeit hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Rentenansprüche. Sie wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt und führt zu einem höheren Rentenanspruch, da sie die fehlenden Beitragszeiten aufgrund der Erkrankung ausgleicht. Auch bei der Altersrente wird die Zurechnungszeit berücksichtigt, um die Rentenansprüche zu erhöhen.

Auswirkungen auf andere Sozialleistungen
Neben der Rentenversicherung hat die Zurechnungszeit auch Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel die Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Sie kann dazu führen, dass eine Person während der Zurechnungszeit von der Versicherungspflicht befreit wird oder dass die Versicherungsbeiträge reduziert werden.

Besonderheiten bei der Zurechnungszeit
Es gibt einige besondere Regelungen und Ausnahmen bei der Zurechnungszeit, die beachtet werden müssen. So wird zum Beispiel die Zurechnungszeit bei einer Berufsunfähigkeitsrente anders berechnet als bei einer Erwerbsminderungsrente. Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann die Zurechnungszeit verkürzt werden. Zudem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Schwerbehinderte oder Menschen, die bereits vor dem 60. Lebensjahr erwerbsgemindert sind.

Zusammenfassung
Die Zurechnungszeit ist ein Zeitraum, in dem Personen wegen Krankheit oder Behinderung keiner Arbeit nachgehen können und dient der finanziellen Absicherung durch Schließung der Versorgungslücke. Die Zeit wird von der Rentenversicherung berechnet und hängt von Faktoren wie Alter und Erwerbsminderungsgrad ab. Sie beginnt mit dem Tag der Erwerbsminderung und endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Zurechnungszeit beeinflusst die Rentenansprüche positiv, da sie bei der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente fehlende Beitragszeiten ausgleicht und somit zu höheren Rentenzahlungen führt. Sie kann auch Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, wie Kranken- oder Arbeitslosenversicherung, und je nach Situation zu Beitragsbefreiungen oder -reduktionen führen. Es gibt besondere Regelungen für die Berechnung der Zurechnungszeit bei Berufsunfähigkeit, teilweiser Erwerbsminderung sowie für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder frühzeitig Erwerbsgeminderte.

Synonyme: Zurechnungszeiten