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Wie Sie als Mitglied einer Krankenkasse das Prinzip der Kostenerstattung nutzen
Bis vor geraumer Zeit erfuhr die private Krankenversicherung in Deutschland einen regen Zulauf. Allerdings haben viele Kunden einen gravierenden Fehler gemacht, nämlich sich mitunter nur aufgrund der günstigen Beiträge für die private Krankenvollversicherung zu entscheiden. Der eigentliche Hauptgrund für den Entschluss, sich privat versichern zu lassen, sollte allerdings in den im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich umfangreicheren Leistungen bestehen. Diese einmal zugesagten Leistungen können nämlich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers wieder entzogen werden. Aktuell hat sich die Tendenz allerdings geändert, denn immer mehr privat Krankenversicherte möchten aus der PKV aussteigen.
Steigende Beiträge und Austrittsmöglichkeiten
Aktuell haben viele privat Krankenversicherte mit steigenden Beiträgen zu kämpfen. Diese resultieren insbesondere aus der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und daraus, dass Altersrückstellungen und extrem niedrige Zinserträge zu steigenden die privaten Versicherer belasten. Wer aufgrund dieser und anderer Tatsachen aus der PKV aussteigen möchte, hat es heutzutage schwer. Per Gesetz ist die Rückkehr in die GKV nämlich fast nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ein Schlupfloch besteht darin, dass Angestellte mit ihrem Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen, wobei dies vor dem 55. Lebensjahr geschehen muss. Ansonsten gibt es fast keine Möglichkeiten mehr, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln.
Tarif überprüfen und im Bedarfsfall wechseln
Wer eine der wenigen Ausstiegsmöglichkeiten aus der privaten Krankenversicherung verpasst hat, der sollte zumindest versuchen, seinen Beitrag zu senken. Dazu ist es notwendig, den eigenen Tarif zunächst einmal zu überprüfen. Auf Grundlage des Tarifwechselrechts kann ein solcher Wechsel beispielsweise innerhalb des gleichen Versicherers durchgeführt werden. Alternativ steht es jedem privat krankenversicherten Kunden natürlich frei, sich für eine andere Krankenversicherung zu entscheiden. Wer sich nicht selbst an die Optimierung seines Tarifs herantraut, der greift möglicherweise auf Angebote sogenannter Tarif-Optimierer zurück. Hier ist allerdings zu beachten, dass es nicht nur seriöse Anbieter in diesem Segment gibt. Daher ist es meistens empfehlenswerter, sich selbst zu informieren und in Zusammenarbeit mit dem Versicherer eine Tarifoptimierung vorzunehmen.
Gesetzlich krankenversichert und dennoch Privatpatient?
Was zahlreiche gesetzlich Krankenversicherte nicht wissen: Auch die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht es, dass Versicherte in der Praxis als Privatpatienten auftreten. Diese Möglichkeit basiert darauf, dass seit 2004 alle gesetzlich krankenversicherten Bürger in Deutschland alternativ zum sogenannten Sachleistungsprinzip auch das Kostenerstattungsprinzip nutzen können. Der Unterschied besteht darin, dass die Behandlung beim Sachleistungsprinzip auf die Krankenversicherungskarte erfolgt. Demgegenüber ist es beim Kostenerstattungsprinzip so, dass der Patient zunächst die vom Arzt ausgestellte Rechnung zahlt und sich den Betrag dann von seiner Krankenkasse erstatten lässt. Wer dieses Prinzip nutzen möchte, kann dies bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sollten sorgfältig abgewogen werden. Immerhin muss der Krankenversicherte beim Kostenerstattungsprinzip mitunter auch höhere Beträge „vorschießen“.
Vorteile als Privatpatient nach dem Kostenerstattungsprinzip
Aktuell sind es durchaus immer mehr gesetzlich Krankenversicherte, die sich von der Tendenz her für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Ein wesentlicher Grund besteht darin, dass damit unter anderem die folgenden Vorteile verbunden sind, wenn der gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt als Privatpatient auftritt und behandelt wird:
- schnellere Facharzttermine
- umfangreichere Diagnostik
- schnellere Termine für spezielle und aufwändigere Untersuchungen
- mitunter modernere Hilfsmittel
- eventuell modernere und fortschrittlichere Medikamente
Falls die gesetzliche Krankenversicherung übrigens nach dem Kostenerstattungsprinzip mitunter eine Rechnung nicht bzw. nur teilweise bezahlt, müssen Versicherte nicht zwangsläufig auf diesen Kosten sitzenbleiben. Für die sogenannten Mehrkosten gibt es nämlich spezielle Ergänzungsversicherungen, die von privaten Krankenversicherern angeboten werden.
Kostenerstattungsprinzip ist für einige gesetzlich Krankenversicherte geeignet
Dass sich tendenziell immer mehr gesetzlich Krankenversicherte für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden, hat definitiv gute Gründe. Besonders geeignet ist diese Methode beispielsweise für solche gesetzlich Krankenversicherten, die sich zwar eigentlich privat krankenversichern möchten, dies aber aufgrund fehlender Rückkehrmöglichkeiten in die GKV nicht tun. Demzufolge eignet sich das Kostenerstattungsprinzip vor allem für Personen, welche die GKV eigentlich verlassen möchten, sich aber aufgrund von Bedenken nicht dazu entscheiden können. Auch unter der Voraussetzung, dass man gesetzlich krankenversichert bleiben, aber dennoch die bestmögliche medizinische Versorgung haben möchte, ist das Kostenerstattungsprinzip eine sehr gute Lösung.