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Wenn der Versicherer den Vertrag kündigt

Viele Versicherungskunden sind völlig überrascht, wenn Ihnen die Versicherungsgesellschaft kündigt. Kunden gehen davon aus, dass Kündigen nur durch sie selbst ausgesprochen werden können.  In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kündigungsmöglichkeiten der Versicherer nutzen kann und wie Sie damit umgehen können.

Eine Kündigung durch den Versicherer bezeichnet die einseitige Beendigung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherer. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel aufgrund von Nichtzahlung der Beiträge, bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer.

 

Welche Gründe können zu einer Kündigung durch den Versicherer führen?

Versicherer können aus diversen, gesetzlich geregelten Gründen kündigen. Die Details dieser Gründe und die zugehörigen gesetzlichen Regelungen werden im Folgenden erklärt:

  1. Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge
    Eine der häufigsten Gründe für eine Kündigung durch den Versicherer ist die Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge durch den Versicherungsnehmer. Gemäß § 38 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Beiträge in Verzug gerät. Die genauen Fristen und Voraussetzungen für eine Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers festgelegt.

  2. Verletzung der Anzeigepflicht
    Eine weitere häufige Ursache für eine Kündigung durch den Versicherer ist die Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer. Gemäß § 19 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, vor Vertragsabschluss alle ihm bekannten Umstände, die für die Beurteilung des Risikos relevant sind, dem Versicherer anzuzeigen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach oder gibt er falsche Angaben, kann der Versicherer den Vertrag gemäß § 22 VVG wegen arglistiger Täuschung anfechten und somit kündigen.

  3. Gefahrerhöhung
    Eine Gefahrerhöhung kann ebenfalls zu einer Kündigung durch den Versicherer führen. Als Gefahrerhöhung gilt eine Veränderung der Umstände, die das versicherte Risiko erhöhen und somit zu einer höheren Schadenswahrscheinlichkeit führen. Gemäß § 23 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, kann der Versicherer den Vertrag gemäß § 24 VVG kündigen.

  4. Betrug
    Ein weiterer Grund für eine Kündigung durch den Versicherer ist der Betrug seitens des Versicherungsnehmers. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden vortäuscht oder absichtlich herbeiführt. Gemäß § 28 VVG ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und somit zu kündigen.

  5. Verletzung von Obliegenheiten
    Unter Obliegenheiten versteht man bestimmte Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall einhalten muss. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Pflichten nicht nach, kann der Versicherer den Vertrag gemäß § 28 VVG kündigen. Beispiele für Obliegenheiten sind die Schadenminderungspflicht oder die Mitwirkungspflicht bei der Schadenregulierung.

  6. Wegfall des versicherten Risikos
    Eine Kündigung durch den Versicherer kann auch erfolgen, wenn das versicherte Risiko wegfällt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das versicherte Objekt verkauft oder zerstört wird. Gemäß § 39 VVG ist der Versicherer in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

  7. Vertragsablauf
    Ein weiterer Grund für eine Kündigung durch den Versicherer ist der Ablauf des Versicherungsvertrags. In der Regel wird der Vertrag automatisch beendet, wenn die vereinbarte Versicherungsdauer abgelaufen ist. Eine Kündigung durch den Versicherer ist in diesem Fall nicht erforderlich.

  8. Gesetzliche Kündigungsrechte
    Neben den oben genannten Gründen gibt es auch gesetzliche Kündigungsrechte für den Versicherer. Diese sind beispielsweise in § 40 VVG geregelt und ermöglichen es dem Versicherer, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder wenn die Gefahrerhöhung nicht angezeigt wird.

 

Gesetze und Regelungen bei einer Kündigung durch den Versicherer

 

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. In § 19 Absatz 1 VVG ist geregelt, dass der Versicherer das Recht hat, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt hat. Dazu gehört auch die Nichtzahlung der vereinbarten Beiträge.

  2. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
    In den AVB sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer festgehalten. Hier sind auch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers aufgeführt, die bei einer Kündigung durch den Versicherer eine Rolle spielen können. Dazu gehören beispielsweise die Mitteilungspflicht bei Erhöhung des Risikos oder die Meldepflicht im Schadenfall.

  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    Das BGB regelt allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. In § 314 BGB ist geregelt, dass ein Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Dieser wichtige Grund kann beispielsweise eine arglistige Täuschung bei Vertragsschluss oder eine Verletzung der Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer sein.

  4. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
    Das VAG regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und dient dem Schutz der Versicherungsnehmer. In § 28 VAG ist geregelt, dass der Versicherer bei einer Kündigung die Interessen des Versicherungsnehmers angemessen berücksichtigen muss. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Kündigungsfristen und die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

 

Welche Fristen muss der Versicherer einhalten?

Die Fristen für eine Kündigung durch den Versicherer sind in den AVB festgelegt.

  1. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
  2. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch auch möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Hier muss der Versicherer eine angemessene Frist einhalten, um die Interessen des Versicherungsnehmers zu wahren.

 

Wie kann der Versicherungsnehmer gegen die Kündigung vorgehen?

Der Versicherungsnehmer hat bei einer Kündigung durch den Versicherer verschiedene Rechte, die ihm durch die genannten Gesetze und Regelungen gewährt werden. Dazu gehören unter anderem das Recht auf

  1. eine ordnungsgemäße Kündigung mit Einhaltung der Fristen und Berücksichtigung der Interessen des Versicherungsnehmers
  2. eine außerordentliche Kündigung bei einem wichtigen Grund
  3. eine schriftliche Begründung der Kündigung
  4. eine angemessene Frist zur Beitragszahlung oder zur Suche nach einer neuen Versicherung
  5. eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge, wenn die Versicherung vorzeitig beendet wird

 

Welche Form muss eine Kündigung durch den Versicherer haben?

Eine Kündigung durch den Versicherer muss schriftlich erfolgen und vom Versicherer unterzeichnet sein. Eine Kündigung per E-Mail oder Telefon ist nicht ausreichend. Zudem muss die Kündigung klar und eindeutig formuliert sein und alle relevanten Angaben, wie beispielsweise die Vertragsnummer und den Kündigungstermin, enthalten.

 

Was sind die Folgen einer Kündigung durch den Versicherer

Eine Kündigung durch den Versicherer hat in der Regel zur Folge, dass der Versicherungsvertrag beendet wird und der Versicherungsschutz erlischt. Der Versicherungsnehmer ist dann nicht mehr gegen die versicherten Risiken abgesichert und hat auch keinen Anspruch auf eine Leistung des Versicherers. Zudem kann eine Kündigung durch den Versicherer negative Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse und somit auf die Höhe der Beiträge bei anderen Versicherungen haben.

 

Option für  Betroffene: Kündigungsumkehr oder Vertragssanierung

Die Kündigung eines Versicherungsvertrages kann für den Versicherten schwerwiegende Folgen haben. Er verliert den Schutz und die Leistungen, die ihm der Vertrag bietet, und muss möglicherweise auch mit finanziellen Einbußen rechnen. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kündigung zu vermeiden. Hier kommen die Begriffe Kündigungsumkehr und Vertragssanierung ins Spiel.

  1. Was versteht man unter Kündigungsumkehr?
    Die Umkehrung einer Kündigung ist der Prozess, bei dem eine bereits ausgesprochene Beendigung eines Vertrages rückgängig gemacht wird. Ziel ist es dabei, dass das Versicherungsunternehmen die Kündigung widerruft und der Versicherungsnehmer den Vertrag später selbst beendet. Dies ist vorteilhaft, da es die Chancen verbessern kann, zu guten Konditionen einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu erhalten, insbesondere wenn es aufgrund von Schäden schwierig ist, eine neue Versicherung zu finden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kündigungsumkehr ist, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer überzeugen kann und frühzeitig handelt. Er muss darlegen, warum es für beide Seiten sinnvoll ist, den Vertrag fortzusetzen, bevor der Versicherungsnehmer ihn selbst beendet.

  2. Was versteht man unter einer Vertragssanierung?
    Eine Vertragssanierung ermöglicht es, einen gekündigten Versicherungsvertrag unter angepassten Bedingungen wieder in Kraft zu setzen. Der Hauptvorteil liegt im Erhalt des Versicherungsschutzes ohne einen neuen Vertrag abschließen zu müssen. So werden Schutzlücken, die nach einer Kündigung entstehen können, vermieden. Die Sanierung geschieht in Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft, welche die Konditionen für die Fortführung festlegt. Dabei kann es zu Leistungsausschlüssen oder eingeschränktem Schutz kommen. Auch können je nach Kündigungsgrund die Beiträge steigen.

Zusammenfassung
Versicherungskunden sind oft überrascht, wenn sie von ihrer Versicherungsgesellschaft gekündigt werden, da viele glauben, nur sie selbst könnten den Vertrag beenden. Versicherer haben jedoch das Recht zu kündigen, etwa bei Beitragssäumnis, falschen Angaben vor Vertragsabschluss oder grober Fahrlässigkeit seitens des Versicherten. Weitere Gründe können eine Erhöhung des Risikos, Betrug, Nichterfüllung von Obliegenheiten oder der Wegfall des versicherten Risikos sein. Gesetzliche Kündigungsrechte, festgelegt im Versicherungsvertragsgesetz und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, geben dem Versicherer das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die Interessen des Versicherungsnehmers angemessen berücksichtigen. Nach einer Kündigung durch den Versicherer endet der Vertrag – mit potenziell negativen Folgen für den Kunden. Um dies zu vermeiden, können Versicherungsnehmer Maßnahmen wie eine Kündigungsumkehr oder Vertragssanierung anstreben, um den Schutz zu erhalten oder zu verbesserten Konditionen einen neuen Versicherer zu finden.

 

 

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