In der heutigen Zeit stehen wir vor vielen Unsicherheiten, besonders wenn es um unsere berufliche Zukunft und unsere finanzielle Absicherung geht. Eine der größten Ängste, die viele von uns teilen, ist die Vorstellung, durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten zu können. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, wie man finanziell über die Runden kommt. Zwei Begriffe tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder auf: die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsminderungsrente. Doch was unterscheidet diese beiden Optionen konkret? In diesem Beitrag beleuchten wir die Unterschiede und gehen auf Zahlen, Daten und Fakten ein, um Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten.
Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Angenommen, Sie verdienen monatlich 2500 € brutto. Sie stehen mitten im Berufsleben und haben vermutlich schon des Öfteren den Rat gehört, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Aber ist das wirklich notwendig? Schließlich bietet doch auch der Staat eine Absicherung in Form der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Um Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten, möchten wir Ihnen anhand eines praxisnahen Beispiels aufzeigen, wie Sie finanziell dastehen würden, wenn Sie berufsunfähig würden – mit und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, wird von vielen Berufstätigen unterschätzt. Es werden weder die Gesundheitsrisiken des eigenen Berufs wahrgenommen noch realisiert, dass der Lebensstandard deutlich absinkt, wenn man im Fall einer Berufsunfähigkeit von staatlichen Leistungen abhängig wird. Wer beispielsweise im Büro einer sitzenden Tätigkeit nachgeht, glaubt oft, ihm könne dort nichts passieren. Aber der Verdienst durch die Berufstätigkeit ist für die meisten Verbraucher ihre wichtigste Einnahmequelle, die sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern sollten.
Eine Person ist berufsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage ist ihren aktuellen Beruf auszuüben. Hierbei ist entscheidend, dass die Berufsunfähigkeit nicht nur vorübergehend sondern langfristig ist. Es wird zwischen der vollen und teilweisen Berufsunfähigkeit unterschieden. Wie der Name bereits sagt, ist bei der teilweisen Form eine Ausübung des Berufs noch zu bestimmten Teilen möglich. Welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen können, erfahren Sie hier.
Praktisch jeder Berufstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens krank. Manchmal ist es ein Magen-Darm-Infekt, manchmal eine Influenzainfektion oder eine banale Erkältung. Das ist für Arbeitnehmer finanziell kein Problem: Der Arbeitgeber zahlt gem. § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EfzG) bis zu sechs Wochen das normale Gehalt weiter. Doch was passiert, wenn die Erkrankung so ernsthaft ist, dass sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht ausreichen? Das kann nach großen Operationen, einer Krebs- oder einer psychischen Erkrankung schnell der Fall sein. Darauf sollten sich Menschen, die im Berufsleben stehen, vorbereiten.