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Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.

Von der Erkrankung zur Erwerbsunfähigkeit

Stellen Sie sich vor, eines Morgens wachen Sie auf und fühlen sich nicht in der Lage, zur Arbeit zu gehen. Was als harmloser Krankheitstag beginnt, kann sich schnell zu Wochen, Monaten oder gar Jahren der Arbeitsunfähigkeit entwickeln. In solchen Momenten wird deutlich, wie wichtig es ist, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, insbesondere wenn es um Ihre finanzielle Sicherheit geht. Arbeitnehmer in Deutschland sind in der Regel über ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, die bei Krankheit zunächst einspringt. Doch was passiert, wenn die Erkrankung länger andauert? Wie sieht es mit Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und der Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

In diesem Beitrag nehmen wir Sie an die Hand und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Erkrankung bis hin zur möglichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

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Mit diesem Geld kann man bei einer längeren Erkrankung rechnen

Praktisch jeder Berufstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens krank. Manchmal ist es ein Magen-Darm-Infekt, manchmal eine Influenzainfektion oder eine banale Erkältung. Das ist für Arbeitnehmer finanziell kein Problem: Der Arbeitgeber zahlt gem. § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EfzG) bis zu sechs Wochen das normale Gehalt weiter. Doch was passiert, wenn die Erkrankung so ernsthaft ist, dass sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht ausreichen? Das kann nach großen Operationen, einer Krebs- oder einer psychischen Erkrankung schnell der Fall sein. Darauf sollten sich Menschen, die im Berufsleben stehen, vorbereiten.

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