Versicherungen übernehmen die Kosten bei einem nicht von Ihnen verursachten Schaden. Doch was genau passiert beim Gegenteil? Wenn Sie eine Mitschuld an einem entstandenen Schaden tragen, müssen Sie eventuell einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Wann dies der Fall ist und wie die Regeln der Versicherungen aussehen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Insbesondere bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung kommt es darauf an, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hausstands oder Gebäudes entspricht. Die Versicherungssumme ist die maximale Leistung einer Versicherung im Schadensfall. Problematisch kann es werden, wenn der Schaden höher als die vereinbarte Leistung ist, hier spricht man von der Unterversicherung. Wie diese sich auswirkt und wie Sie dies vermeiden können, erfahren Sie hier.
Bevor an dieser Stelle auf die für Pedelecs und E-Bikes geeigneten Versicherungen eingegangen wird, sollen kurz die Unterschiede zwischen den Elektrorädern erläutert werden.
Wenn die Schulzeit vorbei ist, beginnt für die meisten jungen Menschen eine Berufsausbildung oder ein Studium. Jetzt sollte über Versicherungen nachgedacht werden, die für Schäden eintreten, die mit eigenen Mitteln nicht abgedeckt werden können.