Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Wasserschäden
Mehr als 3000 Leitungsschäden werden täglich verzeichnet. Ob in Gebäuden oder am Hausrat: Die Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser sind sehr hoch. Die Zeitschrift Finanztest gibt in der Ausgabe 2/2021 eine durchschnittliche Schadenshöhe für Wasserschäden bei Gebäuden von 2881 € und bei Haurat von 1744 € an. Für Verbraucher stellt sich auch die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt:
Haurat
Die Hausratversicherung zahlt für Wasserschäden am Hausrat, wie Teppichböden, Elektronikgeräte, Möbel und Textilien. Zu einem Wasserschaden gehören der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler, Rohrsystemen und/ der mit dem Rohrsystem verbundenen Schläuche, Heizungsanlagen und Wärmepumpen Wasserbetten und Aquarien.
Wichtig:
Ohne den Einschluss einer Elementarschadenversicherungen sind Schäden durch gestiegenes Grundwasser, Rückstau in der Kanalisation, Hausrat außerhalb der Wohnung nicht versichert.
Gebäude
Versichert sind in der Gebäudeversicherung Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, der Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlage, Sanitärinstallationen, Heizkörper, Boiler und Wasserlöschanlagen. Nicht versicherte sind Wasserschäden durch überlaufendes Badewasser, Hoch- und Grundwasser, Rückstau, Regenrinnen und Fallrohre, Wasser aus Sprinkleranlagen.
Wichtig:
- Für im Bau befindliche Gebäude leistet die Gebäudeversicherung nicht.
- Wir empfehlen Hausbesitzern dein Einschluss einer Elementarversicherung, damit Schäden durch Überflutungen und andere auch Naturkatastrophen wie Sturmfluten mitversichert sind.
Haftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Wasserschäden auf, wenn auch Dritte, wie zum Beispiel andere Hausbewohner, geschädigt werden. Dies würde zum Beispiel der Fall sein, wenn Wasser aus einem defekten Schlauch der Wasch- oder Geschirrspülmaschine austritt und die darunter liegender Wohnung Schaden nimmt. Hierbei ist zu beachten, dass ein solcher Schaden nicht übernommen wird, wenn er grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies wäre der Fall, wenn die Waschmaschine oder der Geschirrspüler unbeaufsichtigt läuft.
Wichtig:
Während eine Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt, leistet die Haftpflichtversicherung nur zum Zeitwert.
Verhalten im Schadensfall
Im Schadensfall gilt es zunächst, Maßnahmen zur Schadensminderung einzuleiten. Dazu gehören das Verschließen der Hauptleitung, die Information der Nachbarn und die Einleitung der Ursachenforschung. Zudem sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert, danach zur Schadensminderung der Hausrat des betroffenen Bereiches gesichert und die Fenster geöffnet werden, damit die Feuchtigkeit aus dem Raum entweichen kann. Nun gilt es, die Versicherung und ggf. den Vermieter über den Schaden zu informieren. Von eigenen Reparaturversuchen sollten Sie unbedingt absehen, denn die Versicherungsgesellschaften entscheiden gern selbst, ob sie einen Gutachter zur Schadensstelle schicken oder gleich ein Unternehmen mit der Reparatur beauftragen.