Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung tritt auf, wenn eine Person oder ein Gegenstand bei zwei verschiedenen Versicherungsunternehmen versichert ist, wobei beide Versicherungen den gleichen Schutz bieten. Ein typisches Beispiel ist, wenn jemand zwei Hausratversicherungen bei unterschiedlichen Anbietern hat. Das passiert oft, wenn etwa Paare zusammenziehen und beide schon jeweils eine Versicherung hatten.

Welche Konsequenzen können aus einer Doppelversicherung resultieren?
Im Falle einer Doppelversicherung wird der Versicherte nicht doppelt entschädigt. Dies ist gesetzlich verboten, da das Schadensrecht durch das Bereicherungsverbot festlegt, dass man nach einem Schadensfall nicht besser gestellt sein darf als vorher. Dies bedeutet, dass der Versicherte nicht mehr Geld erhalten darf, als er tatsächlich durch den Schaden verloren hat. Sollte eine Person dennoch versuchen, doppelt entschädigt zu werden, kann dies als Betrug angesehen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das Verbot der Doppelversicherung?
Das Bereicherungsverbot ist sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 249 BGB) als auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 28.06.2007 Az. VII ZR 8106) verankert. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das zentrale Gesetzbuch des deutschen Zivilrechts und regelt unter anderem das Schadensrecht. Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht in Zivil- und Strafsachen und hat in seinem Urteil festgestellt, dass eine doppelte Entschädigung gegen das Bereicherungsverbot verstößt.

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden?
Durch die Überprüfung der bestehenden Versicherungen, die Klärung des Versicherungsumfangs, die Kommunikation mit den Versicherungsunternehmen und anderen Versicherungsnehmern sowie eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungen kann eine Doppelversicherung vermieden werden.

Was sind mögliche Lösungen, wenn eine Doppelversicherung bereits besteht?
Sollte bereits eine Doppelversicherung bestehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um diese aufzulösen. Eine Option ist die Kündigung einer der beiden Versicherungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eventuell eine Kündigungsfrist einzuhalten ist und gegebenenfalls eine Kündigungsgebühr anfällt. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung einer der Versicherungen in eine Zusatzversicherung. Hierbei wird der bereits bestehende Versicherungsschutz um weitere Leistungen ergänzt, ohne dass eine doppelte Versicherung besteht.

Zusammenfassung
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn eine Person oder ein Objekt bei zwei Versicherern denselben Schutz hat, was rechtlich nicht zu einer doppelten Entschädigung führt. Das Bereicherungsverbot im Bürgerlichen Gesetzbuch und ein BGH-Urteil verbieten eine solche Überkompensation nach einem Schaden. Um Doppelversicherungen zu verhindern, sollten bestehende Policen überprüft und mit den Versicherern abgestimmt werden. Existiert bereits eine Doppelversicherung, kann eine Police gekündigt oder in eine Zusatzversicherung umgewandelt werden, um den Konflikt zu lösen.