Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Doppelversicherung | Eine Doppelversicherung tritt auf, wenn eine Person oder ein Gegenstand bei zwei verschiedenen Versicherungsunternehmen versichert ist, wobei beide Versicherungen den gleichen Schutz bieten. Ein typisches Beispiel ist, wenn jemand zwei Hausratversicherungen bei unterschiedlichen Anbietern hat. Das passiert oft, wenn etwa Paare zusammenziehen und beide schon jeweils eine Versicherung hatten. Welche Konsequenzen können aus einer Doppelversicherung resultieren? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das Verbot der Doppelversicherung? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden? Was sind mögliche Lösungen, wenn eine Doppelversicherung bereits besteht? Zusammenfassung |