Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Bereicherungsverbot

Das Bereicherungsverbot ist eine rechtliche Regelung, die besagt, dass eine Person oder ein Unternehmen durch den Abschluss einer Versicherung keinen finanziellen Gewinn erzielen darf. Es handelt sich dabei um eine Art Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass Versicherungsnehmer durch den Eintritt eines Versicherungsfalls einen finanziellen Vorteil erlangen. Das Bereicherungsverbot ist in § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert und gilt für alle Versicherungsarten.

Welche Bedeutung hat das Bereicherungsverbot für Versicherungsunternehmen?
Für Versicherungsunternehmen hat das Bereicherungsverbot eine große Bedeutung, da es sie vor finanziellen Verlusten schützt. Durch das Verbot der Bereicherung wird sichergestellt, dass Versicherungsnehmer keine überhöhten Schadensersatzleistungen erhalten und somit die finanzielle Stabilität des Unternehmens gefährden. Versicherungsunternehmen müssen daher bei der Festlegung der Versicherungsprämien und der Schadensregulierung darauf achten, dass das Bereicherungsverbot eingehalten wird.

Welche Auswirkungen hat das Bereicherungsverbot für Versicherungsnehmer?
Auch für Versicherungsnehmer hat das Bereicherungsverbot eine wichtige Bedeutung. Es stellt sicher, dass sie durch den Abschluss einer Versicherung keinen finanziellen Vorteil erlangen und somit nicht zu Schaden kommen. Würde das Bereicherungsverbot nicht existieren, könnten Versicherungsnehmer durch den absichtlichen Herbeiführen eines Versicherungsfalls oder durch überhöhte Schadensersatzforderungen einen finanziellen Gewinn erzielen. Das Bereicherungsverbot schützt somit auch die Solidargemeinschaft der Versicherten.

Wie wird das Bereicherungsverbot umgesetzt?
Das Bereicherungsverbot wird in der Praxis durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt.

  1. Zum einen durch die Festlegung von Versicherungsprämien, die sich an den tatsächlichen Risiken orientieren und somit eine Über- oder Unterdeckung verhindern.
  2. Zum anderen durch die Prüfung von Schadensersatzleistungen, um sicherzustellen, dass diese angemessen und nicht überhöht sind. Sollte ein Versicherungsnehmer dennoch versuchen, sich durch den Abschluss einer Versicherung zu bereichern, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Versicherungen sind vom Bereicherungsverbot betroffen?
Das Bereicherungsverbot gilt für verschiedene Arten von Versicherungen, darunter:

  1. Sachversicherungen
    Hierzu zählen beispielsweise Hausratversicherungen, Gebäudeversicherungen oder auch Kfz-Versicherungen. Das Bereicherungsverbot ist relevant, da es verhindert, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer durch das absichtliche Beschädigen oder Zerstören ihres Eigentums profitieren.

  2. Haftpflichtversicherungen
    Auch bei Haftpflichtversicherungen, wie beispielsweise der Privathaftpflicht oder der Berufshaftpflicht, ist das Bereicherungsverbot von Bedeutung. Es stellt sicher, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer keine finanziellen Anreize haben, Schäden absichtlich zu verursachen.

  3. Krankenversicherungen
    Bei Krankenversicherungen ist das Bereicherungsverbot ebenfalls von Bedeutung. Es stellt sicher, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer keine finanziellen Anreize haben, Krankheiten oder Verletzungen absichtlich herbeizuführen, um von der Versicherung zu profitieren.

  4. Rechtsschutzversicherungen
    Das Bereicherungsverbot gilt auch für Rechtsschutzversicherungen. Es stellt sicher, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer keine finanziellen Anreize haben, Rechtsstreitigkeiten absichtlich herbeizuführen, um von der Versicherung zu profitieren.

Welche Ausnahmen gibt es vom Bereicherungsverbot?
Natürlich gibt es auch Ausnahmen vom Bereicherungsverbot.

  1. So können beispielsweise bei bestimmten Versicherungsarten, wie der Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungen vereinbart werden, die über den tatsächlichen Schaden hinausgehen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss im Versicherungsvertrag klar definiert sein.
  2. Auch bei der Lebensversicherung kann es Ausnahmen geben, wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung abschließt und somit von den erwirtschafteten Zinsen profitiert.

Zusammenfassung
Das Bereicherungsverbot im deutschen Versicherungsrecht verhindert, dass Versicherte aus einem Versicherungsfall finanziellen Gewinn ziehen. Es ist in § 81 VVG festgelegt und schützt Versicherungsunternehmen vor Überzahlungen, indem Prämien und Leistungen angemessen festgelegt werden. Für Versicherte sichert es eine faire Entschädigung ohne Missbrauchsmöglichkeiten. Das Verbot gilt für zahlreiche Versicherungsarten, wie Sach-, Haftpflicht-, Kranken- und Rechtsschutzversicherungen. Ausnahmen bestehen unter strengen Bedingungen bei Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie bei der Lebensversicherung durch Kapitalerträge.