Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Erbfolge

Erbfolge bezieht sich auf die gesetzliche Regelung, die bestimmt, wer nach dem Tod einer Person das Vermögen und die Rechte des Verstorbenen erben wird. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts und regelt die Verteilung des Nachlasses an die Erben.

Wer ist von der Erbfolge betroffen?
Die Erbfolge betrifft in erster Linie diejenigen, die nach dem Tod einer Person als Erben in Frage kommen. Dies können Familienmitglieder wie Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister sein, aber auch andere Personen, die im Testament des Verstorbenen als Erben benannt wurden.

Welche Arten der Erbfolge gibt es?
In Deutschland gibt es grundsätzlich drei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge, die gewillkürte Erbfolge und die Erbfolge durch Testament.

 

  1. Gesetzliche Erbfolge
    Die gesetzliche Erbfolge ist die häufigste Form der Erbfolge und tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder das Testament unwirksam ist. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bestimmt, wer als Erbe in welchem Umfang das Vermögen des Verstorbenen erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist in der Regel auf die nächsten Verwandten des Verstorbenen beschränkt und erfolgt nach einem festgelegten Ordnungssystem.

    Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?
    Die gesetzliche Erbfolge richtet sich in erster Linie nach der Verwandtschaft des Verstorbenen. Dabei werden die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt:
    1. Die erste Ordnung umfasst die direkten Nachkommen des Verstorbenen, also seine Kinder und Enkelkinder. Diese erben zu gleichen Teilen.
    2. Die zweite Ordnung umfasst die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder. Auch hier erben alle zu gleichen Teilen.
    3. Die dritte Ordnung umfasst die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder, also die Onkel und Tanten des Verstorbenen und deren Kinder. Auch hier erben alle zu gleichen Teilen.
    4. Die vierte Ordnung umfasst die Urgroßeltern des Verstorbenen und deren Kinder, also die Cousins und Cousinen des Verstorbenen und deren Kinder. Auch hier erben alle zu gleichen Teilen.
      Gibt es keine Erben in einer der genannten Ordnungen, geht das Erbe an den Staat.
    5. Erbfolge bei Ehegatten
      Der Ehegatte des Verstorbenen erbt nach der gesetzlichen Erbfolge immer gemeinsam mit den Nachkommen des Verstorbenen. Sind keine Nachkommen vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Sind auch keine Eltern oder Großeltern des Verstorbenen mehr am Leben, erbt der Ehegatte gemeinsam mit den Geschwistern des Verstorbenen.


  2. Gewillkürte Erbfolge
    Die gewillkürte Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. In diesem Fall kann der Verstorbene frei bestimmen, wer sein Vermögen erben soll. Dabei kann er auch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und zum Beispiel auch Personen oder Institutionen als Erben einsetzen, die nicht mit ihm verwandt sind. Allerdings müssen bei der Erstellung eines Testaments bestimmte Formvorschriften eingehalten werden, damit es gültig ist.

    Welche Möglichkeiten gibt es bei der gewillkürten Erbfolge?
    Bei der gewillkürten Erbfolge gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Erbe zu regeln:
    1. Testament
      Das Testament ist die gängigste Form der gewillkürten Erbfolge. Hier kann der Verstorbene schriftlich festhalten, wer sein Vermögen erben soll und in welchem Umfang.
    2. Erbvertrag
      Der Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Verstorbenen und einem oder mehreren Erben. Er kann nur in Anwesenheit eines Notars geschlossen werden und ist nicht so einfach widerrufbar wie ein Testament.
    3. Vermächtnis
      Mit einem Vermächtnis kann der Verstorbene einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen oder Institutionen vermachen.
    4. Erbengemeinschaft
      Bei einer Erbengemeinschaft erben mehrere Personen gemeinsam das Vermögen des Verstorbenen. Sie müssen sich dann untereinander einigen, wie das Erbe aufgeteilt wird.

  1. Erbfolge durch Testament
    Die Erbfolge durch Testament tritt ein, wenn der Verstorbene ein gültiges Testament hinterlassen hat und keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. In diesem Fall kann der Verstorbene frei bestimmen, wer sein Vermögen erbt. Dabei kann er auch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und zum Beispiel auch Personen oder Institutionen als Erben einsetzen, die nicht mit ihm verwandt sind.

    Welche Voraussetzungen müssen für ein gültiges Testament erfüllt sein?
    1. Der Verstorbene muss zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments geistig in der Lage sein, die Tragweite seiner Entscheidungen zu verstehen.
    2. Das Testament muss schriftlich verfasst und vom Verstorbenen eigenhändig unterschrieben werden. Es kann auch von einer anderen Person handschriftlich für den Verstorbenen geschrieben werden, muss dann aber von zwei Zeugen unterschrieben werden.
    3. Das Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Verstorbene noch lebt.

Die Bedeutung von Versicherungen in der Erbfolge
Versicherungen spielen eine wichtige Rolle in der Erbfolge und können für die Hinterbliebenen eines Verstorbenen von großer Bedeutung sein.

  1. Welche Versicherungen sind betroffen?
    In Bezug auf die Erbfolge sind vor allem Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant. Auch private Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherungen können eine Rolle spielen.

  2. Wie wirken sich Versicherungen auf die Erbfolge aus?
    1. Zum einen können sie finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bieten, indem sie im Todesfall des Versicherungsnehmers eine Summe auszahlen. Diese kann dazu dienen, die laufenden Kosten zu decken oder als Erbteil für die Erben dienen.
    2. Zum anderen können Versicherungen auch Einfluss auf die Verteilung des Erbes haben. Denn in vielen Fällen werden Versicherungen nicht in das Erbe mit einbezogen, sondern gehen direkt an den benannten Begünstigten. Dies kann dazu führen, dass dieser mehr erhält als die gesetzlichen Erben und somit die Erbfolge beeinflusst wird.

  3. Welche Rolle spielt die Testamentserstellung?
    Um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme im Sinne des Verstorbenen an die richtigen Personen ausgezahlt wird, kann die Erstellung eines Testaments sinnvoll sein. Hier kann der Versicherungsnehmer festlegen, wer im Todesfall als Begünstigter benannt werden soll. Auch die Aufnahme von Versicherungen in das Testament kann dazu beitragen, dass diese in die Erbfolge mit einbezogen werden.

    1. Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
      Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall werden die Versicherungen in der Regel an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Dies kann jedoch zu Problemen führen, wenn der Begünstigte der Versicherung nicht mit den gesetzlichen Erben übereinstimmt. Hier kann es zu Streitigkeiten kommen, die die Erbfolge erschweren und die Hinterbliebenen belasten.

Zusammenfassung
Erbfolge beschreibt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erhält. Sie betrifft vor allem Familienmitglieder und im Testament genannte Personen. In Deutschland gibt es die gesetzliche Erbfolge, die gewillkürte Erbfolge und die Erbfolge durch Testament.
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorhanden ist und richtet sich nach dem BGB. Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt, beginnend bei direkten Nachkommen bis hin zu Urgroßeltern und deren Kinder. Ohne Erben fällt das Erbe an den Staat. Der Ehepartner erbt immer zusammen mit den Nachkommen des Verstorbenen und alleine, wenn keine weiteren Verwandten vorhanden sind.
Die gewillkürte Erbfolge basiert auf einem Testament oder Erbvertrag und ermöglicht es, auch Nicht-Verwandte oder Institutionen zu bedenken. Ein Testament muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Vermächtnisse und Erbengemeinschaften sind weitere Optionen.
Lebens- und Unfallversicherungen können finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene bieten und sind oft nicht Teil des Erbes, sondern gehen direkt an den Begünstigten. Ein Testament kann auch die Begünstigten von Versicherungen festlegen. Ohne Testament gelten die gesetzlichen Erben, was zu Streitigkeiten führen kann.