Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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GAP Deckung | Die GAP Deckung, auch Differenzdeckung genannt, ist eine optionale Kfz-Zusatzversicherung zur Teil- oder Vollkaskoversicherung, die im Falle eines Schadens die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges übernimmt. Der Begriff „GAP“ steht dabei für „Guaranteed Asset Protection“ oder aber für die englische Bezeichnung von „Lücke“. Die GAP Deckung ist auf die Absicherung von finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ausgerichtet. Wird ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, schließt die GAP Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch zur Zahlung ausstehenden Raten. Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen und ähnlich ausgestatteten Fahrzeuges aufgewendet werden muss. Insbesondere bei teureren Fahrzeugen ist der Wiederbeschaffungswert häufig niedriger als der Restwert. Der Restwert resultiert bei Leasingfahrzeugen aus den noch offenen Raten. Wird das Fahrzeug bei einem Unfall zum Totalschaden, müssen dennoch die offenen Raten ausgeglichen werden, sofern eine GAP Deckung nicht zusätzlich vereinbart worden ist. Eine GAP Deckung kann also eine sinnvolle Absicherung sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Neuwertentschädigung nach durchschnittlich zwei Jahren ab Erstzulassung ausläuft. Lücken zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Fahrzeuges sind umso größer, desto „teurer“ das Fahrzeug geleast oder finanziert wurde. Deshalb empfiehlt sich eine Differenzdeckung insbesondere für Mittelklasse- und Oberklasse-Fahrzeuge. Bei einer Teilkasko mit GAP Deckung würde die Versicherungsgesellschaft bei Diebstahl eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übernehmen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall würde nur eine Vollkasko mit GAP Deckung den kompletten Schaden übernehmen. Sinnvoll ist eine zusätzliche GAP Deckung bei Leasingfahrzeugen, solange der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigt. |