Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Totalschaden

Ein Totalschaden kann auf verschiedene Arten entstehen, aber im Allgemeinen bezieht er sich auf einen Schaden, der so erheblich ist, dass eine Reparatur des Objekts nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies kann durch einen Unfall, Brand, Diebstahl oder Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben verursacht werden. Ein Totalschaden kann auch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung entstehen.

In der Regel wird ein Totalschaden von einem Sachverständigen oder Gutachter festgestellt, der den Schaden vor Ort begutachtet und eine detaillierte Bewertung des Schadens erstellt. Diese Bewertung umfasst in der Regel die Kosten für eine mögliche Reparatur sowie den aktuellen Marktwert des Objekts vor dem Schaden. Wenn die Reparaturkosten den Marktwert des Objekts übersteigen, wird der Schaden als Totalschaden eingestuft.

Totalschaden in der Kfz-Versicherung
In der Kfz-Versicherung bezieht sich ein Totalschaden auf die vollständige Zerstörung oder den Verlust eines Fahrzeugs. Dies kann durch einen Unfall, Brand oder Diebstahl verursacht werden. In diesem Fall wird der Versicherer den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs vor dem Schaden erstatten, abzüglich eines eventuellen Restwerts. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch wert ist und der vom Versicherer abgezogen wird, um die Kosten für eine mögliche Reparatur zu decken.
In der Regel wird ein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft, wenn die Reparaturkosten 70-80% des aktuellen Marktwerts des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall wird der Versicherer das beschädigte Fahrzeug übernehmen und den Eigentümer mit dem entsprechenden Geldbetrag entschädigen.

Totalschaden in der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung bezieht sich ein Totalschaden auf die vollständige Zerstörung oder den Verlust von beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung. Dies kann durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Naturkatastrophen verursacht werden. In diesem Fall wird der Versicherer den aktuellen Wert der beschädigten Gegenstände erstatten, abzüglich eines eventuellen Restwerts.

Totalschaden in der Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung bezieht sich ein Totalschaden auf die vollständige Zerstörung oder den Verlust einer Immobilie. Dies kann durch Feuer, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen verursacht werden. In diesem Fall wird der Versicherer den aktuellen Marktwert der Immobilie erstatten, abzüglich eines eventuellen Restwerts.

Totalschaden in der Reisegepäckversicherung
In der Reisegepäckversicherung bezieht sich ein Totalschaden auf den vollständigen Verlust oder die vollständige Zerstörung des Gepäcks während einer Reise. Dies kann durch Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während des Transports verursacht werden. In diesem Fall wird der Versicherer den aktuellen Wert des verlorenen oder beschädigten Gepäcks erstatten.

Unterschiede je nach Sachversicherungssparte
In der Sachversicherung gibt es verschiedene Sparten, in denen ein Totalschaden auftreten kann. Die wichtigsten sind die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung. Je nach Sparte gibt es Unterschiede in der Definition und Abwicklung eines Totalschadens.

  1. Kfz-Versicherung
    In der Kfz-Versicherung ist ein Totalschaden gegeben, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben. In diesem Fall wird die Versicherung den kompletten Schaden übernehmen und das Fahrzeug ersetzen.

  2. Hausratversicherung
    In der Hausratversicherung wird ein Totalschaden festgestellt, wenn der Wiederbeschaffungswert aller beschädigten oder zerstörten Gegenstände den Zeitwert übersteigt. Der Zeitwert ist der aktuelle Wert der Gegenstände unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Auch hier wird die Versicherung den Schaden vollständig ersetzen.

  3. Gebäudeversicherung
    In der Gebäudeversicherung wird ein Totalschaden festgestellt, wenn das Gebäude so stark beschädigt ist, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesem Fall wird die Versicherung den Neuwert des Gebäudes auszahlen, also den Betrag, der nötig wäre, um das Gebäude in gleicher Größe und Ausstattung neu zu errichten.

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden bei Sachversicherungen

  1. Wirtschaftlicher Totalschaden
    Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Objekts den Zeitwert des Objekts übersteigen. Der Zeitwert ist der Wert des Objekts zum Zeitpunkt des Schadens. Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert, wird das Objekt als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet. Dies kann zum Beispiel bei einem älteren Auto der Fall sein, bei dem die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs.
    In diesem Fall wird die Versicherungsgesellschaft den Zeitwert des Objekts auszahlen, abzüglich des Selbstbehalts und möglicherweise auch abzüglich des Restwerts des beschädigten Objekts. Der Versicherungsnehmer kann dann entscheiden, ob er das beschädigte Objekt behalten und reparieren oder verkaufen möchte.

  2. Technischer Totalschaden
    Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Totalschaden liegt ein technischer Totalschaden vor, wenn das beschädigte Objekt nicht mehr repariert werden kann, selbst wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Objekts nicht überschreiten. Dies kann zum Beispiel bei einem Brand oder einem Unfall mit einem Auto der Fall sein, bei dem das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
    In diesem Fall wird die Versicherungsgesellschaft den Zeitwert des Objekts auszahlen, abzüglich des Selbstbehalts und möglicherweise auch abzüglich des Restwerts. Der Versicherungsnehmer muss das beschädigte Objekt an die Versicherungsgesellschaft abtreten und hat keine Möglichkeit, es zu behalten oder zu verkaufen.

Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer
Die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden kann erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer haben.

  1. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, das beschädigte Objekt zu behalten und zu reparieren oder zu verkaufen. Er erhält eine Entschädigung, die jedoch möglicherweise nicht ausreicht, um ein gleichwertiges Objekt zu erwerben.
  2. Im Falle eines technischen Totalschadens muss der Versicherungsnehmer das beschädigte Objekt an die Versicherungsgesellschaft abtreten und hat keine Möglichkeit, es zu behalten oder zu verkaufen. Die Entschädigung, die er erhält, basiert auf dem Zeitwert des Objekts und kann möglicherweise nicht ausreichen, um ein gleichwertiges Objekt zu erwerben.

 

Zusammenfassung
Ein Totalschaden bezeichnet einen Schaden, bei dem eine Reparatur ökonomisch nicht mehr sinnvoll ist, und kann durch Unfälle, Naturkatastrophen oder Vandalismus entstehen. Ein Gutachter bewertet die Schadenshöhe und vergleicht die Reparaturkosten mit dem Marktwert des Objekts. In der Kfz-Versicherung liegt ein Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten einen hohen Prozentsatz des Fahrzeugwerts übersteigen und die Versicherung zahlt dann den Marktwert abzüglich Restwert. Bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden ebenfalls die aktuellen Werte erstattet, während bei der Reisegepäckversicherung der Wert des verlorenen oder zerstörten Gepäcks ersetzt wird. Es gibt wirtschaftliche Totalschäden, bei denen die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen, und technische Totalschäden, bei denen eine Reparatur unmöglich ist. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen für den Versicherungsnehmer bezüglich der Entschädigung und dem Verbleib des Objekts.