Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzusichern. Sie ist eine Pflichtversicherung und gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von ihrem Beruf oder ihrer Tätigkeit. In dieser Antwort werden wir genauer auf die gesetzliche Unfallversicherung eingehen und ihre Funktion, Leistungen und Organisation erläutern.

Funktion der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat zwei Hauptaufgaben: Prävention und Rehabilitation. Zum einen ist sie dafür zuständig, Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern und die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten. Dazu werden Arbeitgeber regelmäßig von den Berufsgenossenschaften überprüft und beraten. Zum anderen bietet die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit finanzielle und medizinische Unterstützung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen sowohl finanzielle als auch medizinische Leistungen. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation übernommen. Dazu gehören beispielsweise Krankenhauskosten, Arztkosten, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. Auch die Kosten für eine eventuelle Umschulung oder berufliche Rehabilitation werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Zudem erhalten die Betroffenen eine Verletztenrente, die je nach Schwere der Verletzung und Beeinträchtigung gezahlt wird.

Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verwaltet. Es gibt insgesamt neun Berufsgenossenschaften, die jeweils für bestimmte Branchen zuständig sind, sowie die Unfallkassen, die für die öffentlichen Verwaltungen und die Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche zuständig sind. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Betriebs und der Anzahl der Beschäftigten.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland. Dazu gehören auch Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Minijobberinnen und Minijobber sowie freiwillig versicherte Selbstständige. Auch Wegeunfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für ehrenamtlich Tätige oder Personen, die in einem Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten arbeiten.

Zusammenfassung
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie ist für alle Beschäftigten obligatorisch und wird von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verwaltet. Ihre Hauptaufgaben sind Prävention und Rehabilitation, inklusive finanzieller und medizinischer Unterstützung wie Behandlungs- und Rehabilitationskosten, sowie die Zahlung einer Verletztenrente. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern entrichtet und sind abhängig von der Gefahrenklasse und Mitarbeiterzahl. Der Schutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Praktikanten, Auszubildende und bestimmte Selbstständige, und deckt auch Wegeunfälle ab, jedoch mit Ausnahmen für ehrenamtlich Tätige oder Kleinstunternehmen.

Siehe auch: Die gesetzliche Unfallversicherung

Synonyme: GUV