Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Hagelschaden

In der Gewittersaison im Sommer kommt es häufig zu starken Niederschlägen, die auch Hagel beinhalten können. Die gefrorenen und harten Hagelkörner sind in der Lage, Fahrzeuge, Gebäude, landwirtschaftliche Flächen, Tiere und Personen zu beschädigen bzw. zu verletzen, wobei dann von einem Hagelschaden die Rede ist. Schon ab einer Korngröße zwischen 1 und 2 cm gilt Hagel als gefährlich. Im Versicherungswesen ist insbesondere ein Hagelschaden an Fahrzeugen oder Gebäuden von Bedeutung.

Wenn es draußen hagelt, sollten Fahrzeuge und andere gefährdete Sachen möglichst untergestellt oder abgedeckt werden, ohne jedoch eigene Gefährdungen hervorzurufen. Sollte es während der Fahrt zu einem Hagelschauer kommen, kann nach Möglichkeit nach einem Unterstellplatz Ausschau gehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss Ruhe bewahrt und abgewartet werden. In der Praxis hat es sich bewährt, während des Hagelschauers bei stehendem Fahrzeug Videos oder Fotos zu machen, um der Versicherungsgesellschaft später Beweise anbieten zu können.

Ein Hagelschaden am Auto muss unverzüglich der Kasko-Versicherung gemeldet werden. Allgemeine Unwetter- und Hagelschäden werden je nach Tarif über die Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Wurde nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss die Reparatur selbst bezahlt werden. Zu prüfen ist vor einer Reparatur, ob im Kasko-Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart worden ist. Bei einer Werkstattbindung schreibt die Versicherungsgesellschaft vor, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert werden soll. Bei einer freien Werkstattwahl sollte darauf geachtet werden, dass sich die Werkstatt mit der Beseitigung von Hagelschäden auskennt.

Bei der Schadenmeldung eines Hagelschadens bei der Versicherung werden Informationen nach dem genauen Standort des Fahrzeuges und der Uhrzeit benötigt, damit die Niederschläge entsprechend gegengeprüft werden können. Es ist auch hilfreich, wenn der Versicherungsgesellschaft dokumentarisch Fotos vom Hagelschaden übermittelt werden können.  Bei Kaskoschäden obliegt es der Versicherungsgesellschaft, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Nach der Begutachtung übermittelt der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft ein Gutachten, das die gemeldeten Hagelschäden sowie die voraussichtliche Schadenhöhe umfasst.

Versicherungsnehmer haben regelmäßig die Wahl, ob sie den Hagelschaden reparieren lassen oder aber die Schadenssumme ausgezahlt erhalten wollen. Bei der Auszahlung der Schadenssumme weist die Versicherungsgesellschaft die Netto-Reparaturkosten an. Wird eine Rechnung über die Instandsetzung des Hagelschadens eingereicht, zahlt die Versicherungsgesellschaft bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmern anteilig auch die Mehrwertsteuer aus. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden auch bei der Regulierung von Hagelschäden abgezogen.