Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Haus- und Wohnungsschutzbrief | Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt als zusätzlicher Baustein der Hausratversicherung. Ein separater Versicherungsvertrag sowie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind nicht möglich. Durch einen Haus- und Wohnungsschutzbrief sichert sich der Versicherungsnehmer für Notfälle ab, bei denen beispielsweise Kosten für einen Schlüsseldienst entstehen könnten. Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer (inklusive Blitzschäden und Überspannungsschäden), Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus entstehen könnten. Kosten für Kammerjäger, Schlüsseldienste und an den Feiertagen eingesetzte Handwerker übernimmt die Hausratversicherung jedoch nicht. Aus diesem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften den Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief als Deckungserweiterung an. Mit dem als Vollkaskoschutz deklarierten Angebot richten sich Versicherungsgesellschaften sowohl an Mieter als auch an Eigentümer. Je nach Tarif in der Hausratversicherung und zusätzlicher Deckungserweiterung durch den Haus- und Wohnungsschutzbrief erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Risiken und Kosten für:
Die Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief können allerdings zwischen den Versicherungsgesellschaften stark variieren. Häufig werden die Leistungen auf einen Betrag in Höhe von 500,00 € pro Schadensfall und die jährlichen Leistungspflichten auf bis zu 1.500,00 € beschränkt. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann für Mieter interessant sein, wenn sie gemäß ihrem Mietvertrag an den Kosten für Reparaturen beteiligt werden und dann die Kosten für Sanitär-Reparaturen oder Rohrreinigungen von der Versicherung erstattet bekommen. Für eine Schädlingsbekämpfung muss jedoch grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Empfehlenswert ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief insbesondere dann, wenn Versicherungsnehmer über die Leistungen der Hausratversicherung zusätzlich abgesichert werden möchten. Im Vergleich zur Leistungshöhe fällt der zusätzliche Beitrag für den Haus- und Wohnungsschutzbrief nur minimal aus. |